Welche Fahrerassistenzfunktionen aktuell (2016) Pflicht in Neuwagen?

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Antiblockiersystem (ABS): Freiwillige Selbstverpflichtung der Pkw-Hersteller seit 2004. Einführung für Lkw und Busse in Kombination mit der Fahrdynamikregelung (ESC). Motorräder über 125 ccm ab 01.01.2016 (Typzulassung) bzw. 01.01.2017 (alle Neuzulassungen). Fahrdynamikregelung (ESC): Seit dem 01.11.2011 erfordert die Typzulassung für neue Pkw und Nutzfahrzeuge bis 3,5 t (Klasse M1, N1) ein elektronisches Fahrdynamik-Regelsystem. Seit dem 01.11.2014 müssen alle Neufahrzeuge auch älterer Baureihen damit ausgestattet werden. Für die Typzulassung neuer Fahrzeugmodelle mit mehr als 8 Sitzplätzen (Busse) und Nutzfahrzeugen über 3,5 t ist - gestaffelt nach Fahrzeugklassen - seit Juli 2014 ein Fahrdynamikregelungssystem vorgeschrieben. Ebenfalls gestaffelt nach Fahrzeugklassen müssen alle neu zugelassenen Busse und Nutzfahrzeuge seit dem 01.11.2014 bis 11.07.2016 damit ausgestattet sein, allerdings mit zahlreichen Ausnahmen und Übergangsregelungen (z. B. für Fz. mit mehr als 3 Achsen, Gelenkbusse, Busse mit Stehplätzen, usw.) Bremsassistent (BAS): Pkw und leichte Nutzfahrzeuge der Klassen M1 und N1 bis 3,5 t müssen seit dem 24.02.2011 mit dem BAS ausgerüstet sein. Für Kleintransporter bis 3,5 t (Klasse N1) gilt dies mit Erstzulassung nach dem 24.08.2015 (neue Typzulassungen nach dem 24.02.2015). Notbremsassistent: Fahrzeuge der Klassen M2 und M3 (Busse mit mehr als 8 Sitzplätzen), N2 (Lkw 3,5-12 t) und N3 (Lkw über 12 t) müssen mit einem Notbrems-Assistenzsystem ausgerüstet sein. Neue Fahrzeugtypen seit 01.11.2013 und alle Neufahrzeuge ab 01.11.2015.Spurhalteassistent: Fahrzeuge der Klassen M2 und M3 (Busse mit mehr als 8 Sitzplätzen), N2 (Lkw 3,5-12 t) und N3 (Lkw über 12 t) müssen mit einem Spurhaltewarnsystem ausgerüstet sein. Neue Fahrzeugtypen seit 01.11.2013 und alle Neufahrzeuge ab 01.11.2015.Tagfahrleuchten (TFL): Seit 2011 sind für die Typzulassung neuer Pkw (M1) und Kleintransporter (N1) spezielle Tagfahrleuchten vorgeschrieben, seit 2012 auch für Busse (M2/3) und Lkw (N2/3). Eine Nachrüstpflicht für Bestandsfahrzeuge besteht nicht. Taglichtpflicht (Fahren mit Abblendlicht oder Tagfahrleuchten) besteht in Deutschland nur für Motorräder. Reifendruckkontrollsystem (RDKS): Für die Typgenehmigung von neuen Pkw (M1) und Wohnmobilen bis 2,5 t ist seit 01.11.2012 ein Reifendruckkontrollsystem vorgeschrieben, seit 01.11.2014 müssen alle neu zugelassenen Fahrzeuge dieser Klasse damit ausgestattet sein. Gangwechselanzeige: Pkw bis 2.610 kg Bezugsmasse mit Handschaltgetriebe und Typgenehmigung nach dem 01.11.2012 müssen mit einer Gangwechselanzeige ausgestattet sein, die angibt, ab wann aus Gründen des Umweltschutzes in den nächst höheren Gang geschaltet werden sollte. Seit 01.11.2014 gilt dies für alle neu zum Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeuge dieser Gruppe. Sicherheitsgurt Warnsignal: Ebenfalls seit 2012 ist für die Typgenehmigung neuer Pkw Modelle ein dauerhaftes Sicherheitsgurt-Warnsignal für den Fahrersitz vorgeschrieben, seit 01.11.2014 müssen alle neuen Pkw (M1) damit ausgestattet sein. Quelle: ADAC Ein Tipp von: www.neuwageninsidertipps.de

ABT und ESP ist das mindeste .

ABS* ein hoch auf die Autokorrektur

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ABS, ESP, RDK...wobei ich mir nicht sicher bin ob die Reifenluftdruckkontrolle als Assistenzsystem bezeichnet wird.

Danke, ja kann man glaub ich schon zu zählen. Bewirkt ja eine Sicherheitssteigerung.
Mehr sind das nicht?

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Nicht das ich wüsste. Soweit ich weiß wird momentan darüber diskutiert ob der Notbremsassistent Pflicht werden soll.

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Ich denke ein Muss gibt's da nicht. Oder täusche ich mich da ?

Da gesetzlich vorgeschrieben, ist das schon ein "Muss"

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Echt ? Wieder was gelernt. Danke

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