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Welche Entschädigung kann man mindestens erwarten? In sehr teurem Fischrestaurant lebender Wurm in Fisch!

gefragt von spitzmausspitzmaus am 12.01.2007 um 20:40 Uhr

Freunde von mir hatten letztens ein Geburtstagsessen in einem sehr feinen, teurem Fischlokal in München. Der letzte Gang war Fisch vom Grill - lecker zubereitet wie mir berichtet wurde. nach einigen schon gegessenen Gabeln sagte dann Max zu Klara - "Du da bewegt sich etwas in deinem Fisch!" - und - es war ein ca. 2 cm langer lebender Wurm.... für diese kleine unapetitliche Veranstaltung gab es dann vier kleine Schnäpse und oh tut uns leid... und dann die satte Rechnung von 580 Euro (inkl. Wein natürlich) - Was wäre die angemessene Entschädigung für dieses Ekelrlebnis gewesen? Immerhin legten vier Leuten ihre Gabeln beiseite und waren erst mal satt !!


Reply


anonym
beantwortet von ramir49 am 12. Januar 2007 21:54
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Ich kann mich noch daran erinnern, daß man früher nach einem solchen Erlebnis nicht nur die Rechnung nicht bezahlen mußte sondern auch noch zu einer Flasche Champagner eingeladen wurde.

Leider sind diese Zeiten wohl vorbei, denn es häufen sich die Fälle, wo Menschen Edellokale aufsuchen und dann gegen Ende des Essens eine eigens zu diesem Zweck mitgebrachte Kakalake auf den Teller zaubern.

Bitte jetzt nicht falsch verstehen! Ich möchte hier nichts unterstellen, sondern nur auch mal die andere Seite beleuchten.

Sicherlich ist es auch ein Unterschied, ob jemand zum ersten Mal in dem Lokal war, oder ob er Stammgast ist.


HirnClaudia
beantwortet von HirnClaudia am 12. Januar 2007 21:52
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Das ist ja nun wirklich kaum zu glauben! Ich glaube, ich hätte da keine Rechnung bezahlt. Aber erkundige Dich da doch am besten einmal bei den Experten (Verbraucherzentrale oder Rechtsanwalt).


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