Darf er sein Honorar ganz oder teilweise in Rechnung stellen, wenn man nicht frühzeitig absagt?
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wenn man keine schwerwiegenden Hinderungsgründe hat,darf er das,sogar bis zum vollem Honorarsatz.Er hat ja die Zeit für dich reserviert.

wenn du nicht abgesagt hast und einfach nicht zur sitzung bist, hat er durch dich keinen verdienst in dieser zeit hatte, darf er bis zur vollen einnahmediverenz den ausfall in rechnung setzen.
bei kurzfristigen absagen (2tage vorher) darf er nur einen bruchteil verlangen. viele haben das schriflich fixiert und somit vertragsbindungen klar geregelt

So viel ich weiß, muß er seinen Verdienstauffall wirklich belegen können, was u. U. recht schwierig sein kann.
nun, das einzige Gesetz, dass dies speziell regeln könnte, wäre das Heilpraktikergesetz. In diesem ist darüber jedoch nichts zu finden. (http://www.gesetze-im-internet.de/heilprg/BJNR002510939.html) Auf der anderen Seite, Psychotherapeuten z.B. dürfen von ihrem Klienten die Hälfte des entgangenen Honorars einfordern, es ist allerdings auch ihre Pflicht, dies vor zustandekommen des Vertrages, also vor Beginn der eigentlichen Therapie, mitzuteilen.
Ebensolches sollte für einen Heilpraktiker bindend sein, der mit seinem Klienten/Patienten einen BGB-Vertrag schließt. Er kann mit dir also frei vereinbaren, wieviel du zahlen sollst, wenn du nicht erscheinst, aber er muss es auch vor Beginn seiner Tätigkeit vereinbaren. Sonst brauchst du nicht zahlen, weil du nicht rechtzeitig in Kenntnis gesetzt wurdest.
Tipp: Ein Arzt bezahlt die Krankenkasse und hat sogar einen Universitätsabschluß!
Arnd1 am 28. Januar 2008 13:57 Diese Antwort verstehe ich nicht. Was bezahlt ein Arzt denn an die Krankenkasse.