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Welche Entschädigung darf ein Heilpraktiker fordern, wenn man einen Termin bei ihm nicht wahrnimmt?

gefragt von sandmann am 28.01.2008 um 12:39 Uhr

Darf er sein Honorar ganz oder teilweise in Rechnung stellen, wenn man nicht frühzeitig absagt?


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medicangel
beantwortet von medicangel am 28. Januar 2008 12:44
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wenn man keine schwerwiegenden Hinderungsgründe hat,darf er das,sogar bis zum vollem Honorarsatz.Er hat ja die Zeit für dich reserviert.


america
beantwortet von america am 28. Januar 2008 12:46
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wenn du nicht abgesagt hast und einfach nicht zur sitzung bist, hat er durch dich keinen verdienst in dieser zeit hatte, darf er bis zur vollen einnahmediverenz den ausfall in rechnung setzen.

bei kurzfristigen absagen (2tage vorher) darf er nur einen bruchteil verlangen. viele haben das schriflich fixiert und somit vertragsbindungen klar geregelt


vampire
beantwortet von vampire am 28. Januar 2008 14:32
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So viel ich weiß, muß er seinen Verdienstauffall wirklich belegen können, was u. U. recht schwierig sein kann.


fraggle16
beantwortet von fraggle16 am 29. Januar 2008 10:25
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nun, das einzige Gesetz, dass dies speziell regeln könnte, wäre das Heilpraktikergesetz. In diesem ist darüber jedoch nichts zu finden. (http://www.gesetze-im-internet.de/heilprg/BJNR002510939.html) Auf der anderen Seite, Psychotherapeuten z.B. dürfen von ihrem Klienten die Hälfte des entgangenen Honorars einfordern, es ist allerdings auch ihre Pflicht, dies vor zustandekommen des Vertrages, also vor Beginn der eigentlichen Therapie, mitzuteilen.

Ebensolches sollte für einen Heilpraktiker bindend sein, der mit seinem Klienten/Patienten einen BGB-Vertrag schließt. Er kann mit dir also frei vereinbaren, wieviel du zahlen sollst, wenn du nicht erscheinst, aber er muss es auch vor Beginn seiner Tätigkeit vereinbaren. Sonst brauchst du nicht zahlen, weil du nicht rechtzeitig in Kenntnis gesetzt wurdest.


Vollstrecker
beantwortet von Vollstrecker am 28. Januar 2008 12:46
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Tipp: Ein Arzt bezahlt die Krankenkasse und hat sogar einen Universitätsabschluß!

Kommentar von 32ccd8b629b0d6a48e7f1fe40ee0d1d3smallArnd1 am 28. Januar 2008 13:57

Diese Antwort verstehe ich nicht. Was bezahlt ein Arzt denn an die Krankenkasse.


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