Welche Aussteller oder ausstellende Stellen sind dazu berechtigt einen Energieausweis auszustellen? Ich habe nämlich gehört, dass es Betrüger geben soll, die gar keinen Ausweis ausstellen dürfen.
Für Energieausweise für Neubauten bleiben die bestehenden landesrechtlichen Regelungen für Energiebedarfsausweise weiterhin gültig. Danach sind in der Regel die sog. Bauvorlageberechtigen, teilweise auch bestimmte Sachverständige (z.B. für Schall- und Wärmeschutz) ausstellungsberechtigt. Für Energieausweise in Bestandsgebäuden gibt es eine bundeseinheitliche Regelung, wobei zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden unterschieden wird. Nach dem Kabinettsentwurf müssen Aussteller eine „baunahe“ Ausbildung als Eingangsqualifikation absolviert haben.
Zur Ausstellung von Energieausweisen für Wohn- und Nichtwohngebäude sind berechtigt:
b) einer anderen technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung mit einem Ausbildungsschwerpunkt auf einem unter Buchstabe a genannten Gebiet.
Darüber hinaus sind ausschließlich für die Ausstellung von Energieausweisen für Wohngebäude berechtigt:
Absolventen von Hoch- und Fachhochschulen der Fachrichtung Innenarchitektur,
staatlich anerkannte oder geprüfte Techniker , deren Ausbildungsschwerpunkt auch die Beurteilung der Gebäudehülle, die Beurteilung von Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen oder die Beurteilung von Lüftungs- und Klimaanlagen umfasst.
Zusätzlich zur Eingangsqualifikation müssen diese Aussteller eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Weiterhin sind folgende Ausstellergruppen berechtigt, Energieausweise für Wohngebäude auszustellen:
Vor einer Beauftragung oder Bei Einholung eines Angebotes sollte nach der Qualifikation und nach dem entsprechenden Nachweis gefragt werden.
Weitere Informationen findest du unter www.innenWerk.de

Schau mal hier:
http://www.wohnnet.at/energiesparausweis.htm
Wer darf den Energieausweis ausstellen? • Akkreditierte Prüf- und Überwachungsstellen sowie Ziviltechniker jeweils im Rahmen ihrer Befugnisse; • Fachdienststellen der Gebietskörperschaften; • der Oö. Energiesparverband; • Gewerbetreibende im Rahmen ihrer Gewerbeberechtigung zur Errichtung oder Änderung von baulichen Anlagen oder von Heizungsanlagen sowie einschlägige Institutionen im Rahmen ihrer fachlichen und gesetzlichen Befugnisse.
einfach mal die Seite der BAFA anklicken und bei Energie nachlesen.
Super, vielen herzlichen Dank!!!