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welche Emailsignatur bei Kleinunternehmer-Gewerbe????

gefragt von JuliaZ81 am 18.07.2008 um 11:01 Uhr

Hallo,

muss man bei der Signatur als Kleinunternehmer irgendetwas beachten? Oder reicht:

ABC-Shop Inh. M.Mustermann Musterstr.1 12345 Musterstadt


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Reply


Miguelgonzerres Paolopestossolos
beantwortet von Miguelgonzerres Paolopestossolos am 18. Juli 2008 11:04
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Ich würde sie versehen mit: Mail, Web_Adresse, Tel. / Fax... usw.... Nen Logo nicht vergessen...


anonym
beantwortet von GeldMagazin am 18. Juli 2008 11:36
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Auch als Kleinunternehmer sollte man meines Wissens nach zumindest die Telefonnummer, Faxnummer und eine e-Mail-Adresse hinschreiben. Sowie einen netten Slogan mit Verlinkung auf den Shop, wenn er eine URL hat. Die Vorschriften fürs Impressum sind strenger, da muß das alles rein (und zwar keine =180-Nummer z.B.).


anonym
beantwortet von dolabella am 18. Juli 2008 11:50
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Die Angaben reichen. Für Kleingewerbetreibende findet sich die Regelung in der Gewerbeordnung:

GewO § 15b Namensangabe im Schriftverkehr

(1) Gewerbetreibende, für die keine Firma im Handelsregister eingetragen ist, müssen auf allen Geschäftsbriefen, die an einen bestimmten Empfänger gerichtet werden, ihren Familiennamen mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen und ihre ladungsfähige Anschrift angeben. Der Angaben nach Satz 1 bedarf es nicht bei Mitteilungen oder Berichten, die im Rahmen einer bestehenden Geschäftsverbindung ergehen und für die üblicherweise Vordrucke verwendet werden, in denen lediglich die im Einzelfall erforderlichen besonderen Angaben eingefügt zu werden brauchen. Bestellscheine gelten als Geschäftsbriefe im Sinne des Satzes 1; Satz 2 ist nicht auf sie anzuwenden.




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