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Welche Eltern-Krankenkasse fürs Baby?

gefragt von worfsterworfster am 09.07.2009 um 7:34 Uhr

Habe gehört, dass man (wenn beide Elternteile berufstätig und pflichtversichert sind) das Baby bei der Krankenkasse des besserverdienenden Elternteils anmelden soll. Stimmt das bzw. gibt es dafür einen logischen Grund?


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cicia
beantwortet von cicia am 9. Juli 2009 07:37
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nein, das stimmt nicht. wenn beide eltern gesetzlich versichert sind, können die eltern wählen. anders ist es, wenn einer der partner über der beitragsmemessungsgrenze in der krankenversicherung (derzeit 3650 euro monatlich) verdient und privat versichert ist, müssen die kinder in die private versicherung.

Kommentar von Wolko am 9. Juli 2009 13:28

Nicht die Beitragsbemessungsgrenze von 3.625 € ist maßgebend, sondern die Jahresentgeltgrenze von 4.050 €

Kommentar von 23f4550abfba5fc085c9da124a7e4376smallcicia am 2. August 2009 17:16

hallo Wolko, ist leider ein irrtum. die jahresarbeitsentgeltgrenze gilt nur für gesetzlich versicherte. sie zahlen zwar auch nur bis zur bbg beiträge, müssen aber die jahresarbeitsentgeltgrenze drei jahre in folge überschreiten, um evtl. die kk wechseln zu können. die beitragsbemessungsgrenze gilt für die, die bereits in der pkv sind


ErsterSchnee
beantwortet von ErsterSchnee am 9. Juli 2009 07:40
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Das macht keinen Unterschied, unser Sohn ist bei meinem Mann familienversichert, unsere Tochter bei mir, ich bin noch in Elternzeit. Die Leistungen waren bisher gleich.

Kommentar von 146e5ee11faa42061266f4bdd2cb3cdesmallLittleArrow am 9. Juli 2009 11:52

Richtig, solange beide pflichtversichert sind!

Kommentar von C254f51b581787a235b4bcf0116d9242smallErsterSchnee am 9. Juli 2009 13:04

Stimmt, aber das stand ja schon oben in der Frage mit drin, daß beide pflichtversichert sind.

Kommentar von Wolko am 9. Juli 2009 13:29

Es spielt keine Rolle ob es sich um eine pflicht- oder freiwillige Versicherung handelt. Hauptsache die KV besteht in der GKV


anonym
beantwortet von Wolko am 9. Juli 2009 13:34
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Man kann zwischen beiden KV wählen. Das ergibt sich aus § 10 Abs. 5 SGB V. Die andere Regelung mit dem höheren Einkommen gab es einmal vor 20 Jahren.


anonym
beantwortet von AWaletzeck am 10. Juli 2009 08:03
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Guten Morgen, Der Anspruch für die FamV besteht bei jeder GKV somit können die Eltern wählen. Die alte regelung ist nicht mehr existent.


Kolumna
beantwortet von Kolumna am 10. Juli 2009 08:17
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Nein, es gibt dafür keinen logischen Grund, außer dass die Beiträge der Familienversicherung höher sind.



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