worfster am 09.07.2009 um 7:34 Uhr
Habe gehört, dass man (wenn beide Elternteile berufstätig und pflichtversichert sind) das Baby bei der Krankenkasse des besserverdienenden Elternteils anmelden soll. Stimmt das bzw. gibt es dafür einen logischen Grund?

nein, das stimmt nicht. wenn beide eltern gesetzlich versichert sind, können die eltern wählen. anders ist es, wenn einer der partner über der beitragsmemessungsgrenze in der krankenversicherung (derzeit 3650 euro monatlich) verdient und privat versichert ist, müssen die kinder in die private versicherung.

Das macht keinen Unterschied, unser Sohn ist bei meinem Mann familienversichert, unsere Tochter bei mir, ich bin noch in Elternzeit. Die Leistungen waren bisher gleich.
LittleArrow am 9. Juli 2009 11:52 Richtig, solange beide pflichtversichert sind!
ErsterSchnee am 9. Juli 2009 13:04 Stimmt, aber das stand ja schon oben in der Frage mit drin, daß beide pflichtversichert sind.
Es spielt keine Rolle ob es sich um eine pflicht- oder freiwillige Versicherung handelt. Hauptsache die KV besteht in der GKV
Man kann zwischen beiden KV wählen. Das ergibt sich aus § 10 Abs. 5 SGB V. Die andere Regelung mit dem höheren Einkommen gab es einmal vor 20 Jahren.
Guten Morgen, Der Anspruch für die FamV besteht bei jeder GKV somit können die Eltern wählen. Die alte regelung ist nicht mehr existent.
Nein, es gibt dafür keinen logischen Grund, außer dass die Beiträge der Familienversicherung höher sind.
Nicht die Beitragsbemessungsgrenze von 3.625 € ist maßgebend, sondern die Jahresentgeltgrenze von 4.050 €
hallo Wolko, ist leider ein irrtum. die jahresarbeitsentgeltgrenze gilt nur für gesetzlich versicherte. sie zahlen zwar auch nur bis zur bbg beiträge, müssen aber die jahresarbeitsentgeltgrenze drei jahre in folge überschreiten, um evtl. die kk wechseln zu können. die beitragsbemessungsgrenze gilt für die, die bereits in der pkv sind