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Welche Einkünfte zählen zur Berechnung des Elterngeldes?

gefragt von Sonnenrose am 14.07.2008 um 18:14 Uhr

Wie ist das eigentlich bei Selbstständigen mit der Berechnung der Grundlage des Elterngeldes? Man hat ja keine festen Einkünfte, sondern es variiert von Monat zu Monat. Was zählt alles dazu?


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Reply


Killerdogi
beantwortet von Killerdogi am 14. Juli 2008 18:15
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Es wir ein durchschnitt berechnet. ein steuerbescheid aus dem vorjahr kann ausreichend sein


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 14. Juli 2008 18:25
1x
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Berechnung bei Selbstständigen ist der letzte Steuerbescheid.

Liegt dieser noch nicht vor, kann das Elterngeld – vorläufig – auf der Grundlage einer Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung gezahlt werden.

http://debatte.welt.de/leserfragen/107/politik/22560/elterngeldberechnung


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