Wie ist das eigentlich bei Selbstständigen mit der Berechnung der Grundlage des Elterngeldes? Man hat ja keine festen Einkünfte, sondern es variiert von Monat zu Monat. Was zählt alles dazu?

Es wir ein durchschnitt berechnet. ein steuerbescheid aus dem vorjahr kann ausreichend sein
Berechnung bei Selbstständigen ist der letzte Steuerbescheid.
Liegt dieser noch nicht vor, kann das Elterngeld – vorläufig – auf der Grundlage einer Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung gezahlt werden.
http://debatte.welt.de/leserfragen/107/politik/22560/elterngeldberechnung