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Welche Dokumente müssen bei einer Trauung auf dem Standesamt vorgelegt werden?

gefragt von Hobbymeteorit am 17.10.2007 um 22:56 Uhr

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Reply


Qetan
beantwortet von Qetan am 17. Oktober 2007 22:58
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Die Geburtsurkunden auf jeden Fall. Wenn ich mich richtig erinnere, auch die Meldebescheinigung.


Shira
beantwortet von Shira am 17. Oktober 2007 22:59
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Kommentar von 569588b4199b6de88d960af8b45bdfb2smallDiscoopa am 17. Oktober 2007 23:01

danke für den morgentlichen Gruß.

Leider erst am Abend gesehen.

wie geht's?

Kommentar von C8d3f6d10fc8cdba93db90ece3f90e6dsmallShira am 17. Oktober 2007 23:03

Es ist ja fast schon wieder morgens. ;-) Mir geht es gut, danke, und selbst? :-)

Kommentar von 569588b4199b6de88d960af8b45bdfb2smallDiscoopa am 17. Oktober 2007 23:07

Danke alles bestens


anonym
beantwortet von kiramarie am 17. Oktober 2007 23:08
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Soweit ich mich noch erinnere, die Geburtsurkunden (im Zweifelsfall nehmt die Stammbücher eurer Eltern komplett mit) u. eure Personalausweise.

Kommentar von 96e4109c435278cc7bc3a571512f4ad9small Qetan am 17. Oktober 2007 23:16

Stimmt, die Personalausweise gehören auch dazu.


Mismid
beantwortet von Mismid am 17. Oktober 2007 23:52
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ihr braucht auf jeden Fall auch beglaubigte Abschriften aus dem Familienbuch der der Eltern, die man bei den jeweiligen Gemeinden bekommt, in denen die Eltern geheiratet haben.


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 18. Oktober 2007 14:29
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Bei der Trauung selbst müssen nur die Personalausweise vorgelegt werden.

Alle anderen hier schon erwähnten Dokumente müssen allenfalls bei der Anmeldung zur Trauung vorliegen.





prophet01
beantwortet von prophet01 am 16. April 2008 09:27
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info von http://www.hochzeitsshop.net

Standesamt

  1. Nachweis der Abstammung

1.1. Beglaubigte Abschrift oder Auszug aus dem Familienbuch der Eltern

1.2. Abstammungsurkunde

1.3. Geburtsurkunde

  1. Nachweis zur Person und zur Staatsangehörigkeit

2.1. Personalausweis oder Reisepass

2.2. Aufenthaltsbescheinigung (ggf. auch einer Nebenwohnung)

2.3. Staatsangehörigkeitsausweis, Ausweis über die Rechtsstellung als Deutscher ohne deutsche

Staatsangehörigkeit, Einbürgerungsurkunde

2.4. Nachweis des akademischen Grades

2.5. Einkommensnachweis

  1. Beschlüsse des Familiengerichts

3.1. Befreiung vom Erfordernis der Ehemündigkeit

3.2. Befreiung von dem durch Annahme als Kind begründeten Eheverbot der Verwandtschaft in der Seitenlinie

  1. Nachweis über Vorehen und deren Auflösung

4.1. Beglaubigte Abschrift oder Auszug aus dem Familienbuch

4.2. Heiratsurkunde

4.3. Scheidungsurteil mit Rechtskraftbescheinigung

4.4. Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils durch die Landesjustizverwaltung

oder den OLG-Präsidenten

4.5. Sterbeurkunde des Ehegatten

  1. Nachweis für ausländische Verlobte

5.1. Ehefähigkeitszeugnis

5.2. Konsularische Eheunbedenklichkeits- oder Ledigkeitsbescheinigung

5.3. Traubereitschaftserklärung

5.4. Nachweis des Heimataufgebots

  1. Geburtsnachweis von Kindern und Abkömmlingen

6.1. Abstammungsurkunde eines gemeinsamen Kindes

6.2. Abstammungsurkunde eines Kindes unter Vermögenssorge oder eines mit einem Verlobten in fortgesetzter Gütergemeinschaft lebenden Abkömmlings

Volljährige Deutsche benötigen normalerweise folgende Dokumente für die Anmeldung zur Eheschließung: - Beglaubigte Abschrift des Familienstammbuchs der Eltern

  • Aufenthaltsbescheinigung des Einwohnermeldeamts von jedem Wohnsitz

  • Abstammungsurkunde, falls die Eltern vor dem 1.1.1958 geheiratet haben

    und kein Familienbuch (nicht verwechseln mit dem Familienstammbuch) geführt wurde

-Personalausweis oder Reisepass

-War einer der beiden Partner schon mal verheiratet - Scheidungs- oder

Sterbeurkunde des ehemaligen Angetrauten

  • Sind minderjährige Kinder aus früheren Ehen vorhanden - ein
    vermögensrechtliches Auseinandersetzungszeugnis des Ortes, an dem die Kinder gemeldet sind.

Bei allen Standesämtern bekommt man Infos über die erforderlichen Dokumente, auch über Eheschließungen mit einem ausländischen Partner.

Besser ist es immer, wenn man sich frühestmöglich anmeldet.

Die Anmeldung wird persönlich oder schriftlich an das örtliche

Standesamt gerichtet, auch wenn man auf einem anderen Standesamt

getraut werden möchte. Das eigentliche zuständige Standesamt “überweist“ dann das Paar an das Wunsch-Standesamt.

Empfehlenswert ist, ein persönliches Gespräch

mit dem Standesbeamten oder Standesbeamtin zu vereinbaren, welche Euch trauen wird.

Bei dem Vorgespräch geht es um den Ablauf der Trauung im Standesamt und den zukünftigen Namen, z.B. ob beide Ehegatten den Namen behalten oder einen Doppelname gewünscht wird.

Eine Eheschließung am Samstag ist allerdings, mit höheren Kosten verbunden.

Die Kosten einer standesamtlichen Trauung, können zwischen 30 und 130 Euro oder mehr betragen.

Seit 01.07.1998 hat sich die Bestimmung für Trauzeugen geändert. Man kann frei entscheiden, ob man einen, zwei oder keinen Trauzeugen möchte.

Kirche:

Für die kirchliche Trauung , braucht man folgende Papiere:

-Taufschein beider Partner egal ob man katholisch oder evangelisch ist

  • Firmungs- bzw. Konfirmationsnachweis

-Personalausweis

  • Bescheinigung “Anmeldung zur Eheschließung“ vom Standesamt

Die Papiere sollten nicht alter als ein halbes Jahr sein.

Die kirchliche Hochzeit ist nichts für Kurzentschlossene.

Die katholische Kirche legt großen Wert auf die gründliche Prüfung des

Eheentschlusses.

Außerdem sind die meisten Kirchen oft ausgebucht.

Es dauert auch seine Zeit, bis man alle Papiere beisammen hat.

Etwa ein Jahr vor der Trauung sollte man anfangen, sich um einen Termin

zu bemühen. Bei Ausnahmefällen (wenn die Braut hochschwanger ist)

ist ein kurzfristiger Termin möglich.

Wenn man unterschiedlicher Konfessionen angehört sollte man folgendes regeln:

Entscheiden ob man katholisch ,evangelisch oder ökumenisch heiraten möchte

Es ist auch möglich, den kirchlichen Segen für die Ehe zu bekommen,

wenn ein Partner aus der Kirche ausgetreten ist.

Evangelisch Gläubige brauchen eine Ausnahmegenehmigung vom zuständigen Pfarramt.

Katholiken haben dafür eigentlich ein generelles Trau-Verbot.

Aber es kann eine entsprechende Genehmigung vom Bischof eingeholt werden.

Nach einem ausführlichen Gespräch mit dem betreffenden Pfarrer, in dem vor

allen besprochen wird, ob der Ausgetretene gewillt ist, seine Kinder später

christlich zu erziehen.

Grundsätzlich ist eine Trauung katholisch oder evangelisch mit entsprechender

Genehmigung des Pfarramts oder bischöflichen Ordinariats möglich.

Im Grunde kostet eine kirchliche Trauung nichts.

Es wird allerdings gern gesehen, wenn man der Kirche pauschal eine Spende zukommen lässt.




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