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Welche Dienstwagenregelungen gibt es außer der sog. 1% Regelung?

gefragt von Helga80Helga80 am 17.06.2008 um 14:03 Uhr

Meine Chefin und ich haben vereinbart, dass ich einen Dienstwagen bekommen soll. Ich bin die erste Mitarbeiterin die einen bekommt, deshalb haben wir uns bei unserem Steuerberater erkundigt, der kurz und knapp auf die 1%-Regelung verwiesen hat. Kennt sich jemand mit anderen Regelungen aus? Zur Info: der Wagen soll mir auch uneingeschränkt zur Privatnutzung zur Verfügung stehen, es handelt sich um einen Neuwagen, Diesel, Kaufpreis ca. 15.000 Euro neu, als Leasingfahrzeug

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Quandt
beantwortet von Quandt am 17. Juni 2008 14:32
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Genannt wurde schon beide Möglichkeiten, bei der 1-%-Reglung gibt es eigentlich nur Vorteile. Egal welche Kosten anfallen, alle gelten als abgegolten. Man kann keine Eintragungen vergessen, der Arbeitgeber muss keine Pauschal-Abgaben entrichten und die Rein-Raus-Kosten in der Lohnabrechnung dürften 100-150 € pro Monat liegen. Im Endeffekt wären dies 30-50 € weniger Netto. Ein Auto für 30 €? Was gibt es da zu überlegen?

Kommentar von FordPrefect am 4. September 2008 09:23

Hat man ein zweites Privat-KFZ, dann ist die 1%-Regelung eventuell finanziell ungünstiger als die Fahrtenbuch-Methode. 1% von 15TEUR (LP) pro Monat ergibt bereits 150 €/mtl. mehr zu versteuern, was abhängig von Steuerklasse und Verdienst infolge Progression durchaus teuer werden kann. Plus die 0,03 % pro Wegstrecke zur Arbeitsstätte - so wenig ist das nicht.

Kommentar von 2ab4e0d2e7990e3aadff5b3c7b2111b5smallQuandt am 4. September 2008 14:48

Sind nachwievor je nach Steuerklasse 30-50 €!


ReSpe
beantwortet von ReSpe am 17. Juni 2008 14:14
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Theoretisch kann man auch noch direkt nach Fahrtenbuch prozentual abrechnen, allerdings denke ich, dass das Finanzamt ein Problem sieht, wenn Du keinen Privatwagen (vergleichbar od. besser) besitzt. Bei 15.000 € sind ja auch nur 150 € im Monat zu versteuern also kommen evtl so ca. 50 € Aufwand auf Dich zu und nun setzt dagegen wie hoch die Spritkosten für einen privaten PKW sind ... ich glaube Du solltest die 1 % Regelung in Anspruch nehmen.


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 17. Juni 2008 14:11
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Diese Regelung besagt, dass Du 1% des Neuwagenwertes zuzüglich 0,03% des Neuwagenwertes pro Kilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als geldwerten Vorteil zu versteuern hast! Die 0,03% entfallen, wenn Du einen Heimarbeitsplatz hast. Die Regelung mit Fahrtenbuch wird nur anerkannt, wenn das Fahrzeug in der Firma stationiert ist! Da es dir ja aber uneingeschränkt zur Verfügung steht, wird es bei der 1% Regelung bleiben.

Kommentar von 44b0b85df09374e6cef96ef739421e31smallReSpe am 17. Juni 2008 14:15

stimmt die 0,03 kommen auch noch dazu :)


anonym
beantwortet von dolabella am 17. Juni 2008 14:05
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Die zweite Möglichkeit ist die Abrechnung nach Aufwand (Fahrtenbuch). Diese Möglichkeit bietet aber nicht jeder Arbeitgeber an.


Helga80
beantwortet von Helga80 am 17. Juni 2008 14:36
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Danke für die Info, ihr habt mir weiter geholfen als der Steuerberater. Für alle DH


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