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Welche Daten werden in den Mobilfunkzellen gespeichert?

gefragt von howie1howie1 am 23.02.2009 um 10:09 Uhr

Hi,

an diesem Forum erkenne ich, das ihr euch mit der Ortung von Handys beschäftigt. In den Loggdateien der Mobilfunkzellen werden Daten gespeichert? Diese Daten können z.B. von der Strafverfolgungsbehörde für Ermittlungen verwendet werden. Wenn also im Bereich einer Mobilfunkzelle eine Straftat begangen wird, können alle Personen, die mit IHrem Handy auf Ihre eingeloggt waren zu einer "freiwilligen" Abgabe einer Speichelprobe aufgefordert werden. So was nennt man Massengentest.

Da ihr euch bestimmt auch technisch mit dem Thema auskennt, könnt ihr mir vielleicht folgende Frage beantworten.

Gehe ich recht in der Annahme, das die Mobilfunzellen folgende Daten gespeichert werden? - Rufnummer - wann eingeloggt - von welcher Mobilfunkzelle übernommen - wann ausgeloggt - an welche Mobilfunkzelle übergeben

Kann jemand sagen wie diese Daten aussehen?

Gruß Howie


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Hannibal1970
beantwortet von Hannibal1970 am 23. Februar 2009 10:33
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Also, in den Mobilfunkzellen selber, wird nichts gespeichert. Die Daten, Logfiles wandern direkt zum Provider, werden dort gesammelt, und zu statistischen Zwecken und zur Abrechnung ausgewertet. Mitgelogt werden, Handynummer, IMEI-Nummer, wann eingebucht, wann ausgebucht, Alle Transaktionen - wohin - Mehrwertdienste - Daten, Übergaben an andere Zellen, Dauer. Nur der Inhalt der Daten wird nicht mitgeschnitten. Und mit hilfe der Datenbank wird dann über sogenannte refenernz- und zugehörigkeits- Schlüssel die Daten weiter verarbeitet. Es wäre zwar etwas Aufwand, aber dadurch kann man durchaus, auf Richterliche Anordnung, alle zu einer bestimmten Zeit eingebuchten Handys herausfiltern.

Kommentar von Simple_avatar10smallhowie1 am 23. Februar 2009 10:49

oh, danke wenn die daten in einer datenbank stehen, sollte sich der aufwand ja in grenzen halten.

Kommentar von D70045c01aa19e043af5e20bbacc3793smallHannibal1970 am 23. Februar 2009 11:20

Wenn es von nem Richter angeordnet wird, spielt der Aufwand eh kaum/keine ne Rolle. Nur priv. kommst Du nicht ran. Selbst als entlastungsmöglichkeit, muss das ein Richter absegnen.


Husband
beantwortet von Husband am 23. Februar 2009 10:14
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Wer sollte mich zwingen, eine DNA-Probe abzugeben, nur weil ich irgendwann irgendwo mein Handy eingebucht hatte?

Kommentar von Simple_avatar10smallhowie1 am 23. Februar 2009 10:47

nun, das beantwortet die kernfrage nicht, aber z.b. eine letztendlich richterliche anordnung auf jeden fall, wenn auch gezwungenermaaßen. ;)


howie1
beantwortet von howie1 am 23. Februar 2009 12:27
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In einem Fall wurden alle männlichen Eigentümer eines Handys, das in im Umkreis eines Tatortes auf Mobilfunkmasten/Funkzellen eingeloggt/angemeldet war zum Massengentest herangezogen.

Ist es nicht so, das der Kreis der "potentiell Verdächtigen" weiter eingeengt werden hätte können, wenn Handynutzer, die sich nur kurzzeitg im Empfangsbereich dieser Mobilfunkzellen, sich also im Transit befanden, weil sie dran vorbei gefahren sind und schon aus diesen Gründen nicht Täter hätten sein können?

Massengentest, also sammeln von Erbmaterial ist ja auch aus datenschutzrechtlichen Gründen ein heikles Thema.

Müssen vorher alle anderen Ermittlungstechniken angewandt werden? Was ist, wenn die Ermittler schlampig arbeiten und vor Anforderung eines gerichtlichen Massengentests nicht alle Techniken anwenden, um den Kreis der "potentiellen Täter" zu minimieren, nach dem Ausschlußverfahren? Wie leichtfertig gehen Richter mit Anordnungen zu massenhaften Speichelproben um? Wer garantiert, das Negativ-Proben gelöscht werden? Wann werden diese Proben gelöscht? Was ist, wenn der Täter nicht im Kreis der "potentiell Verdächtigen" zu finden ist, bleiben die Daten dann für immer gespeichert?

Welche rechtliche Handhabe gibt es, gegen einen richterlichen Beschluß zum Gentest Wiederspruch einzulegen?


howie1
beantwortet von howie1 am 23. Februar 2009 13:57
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Das nicht so weit gefiltert wird, dass die Handynutzer, die aus Zeitgründen nicht in der Lage wären, die tat zu verüben, aus dem Raster fallen, lässt irgendwie doch den Schluss zu, dass die Daten zur Datensammlung erhoben werden. Bei solch einem personellen und Kosten-Aufwand entsteht ausserdem die Vermutung, dass die Daten trotzdem behalten werden, wenn sie schon mal erfasst sind.

Falls später vielleicht wieder einmal ein "Unrechtstaat" entsteht, könnte dieser z.B. alle die nicht blond und blauäugig sind ermitteln und verfolgen...


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