kathis1989 am 24.05.2009 um 15:10 Uhr
mein Feund hat einem ehemaligen guten Freund Geld geiehen. Der geht jetzt nicht an sein Handy und meldet sich auch so nicht mehr. Das geld hat er ihm ende dec 08 geliehen und seit dem nichts davon wieder gesehen. kann man da irgendetwas machen oder kann man nur auf die fairnis des anderen hoffen?
deswegen verleihe ich nix mehr, man meint jemanden zu vertrauen und bekommt nix zurück da hast keine chance leider =(
Jeder kann (online) einen Titel erwirken beim zentralen Amtsgericht (für NRW in Hagen) um eine Schuld auf gerichtlichem Wege durchzusetzen. Kostet ca. 25 EUR. Die Frage der Rechtmäßigkeit wird nicht gestellt, auch muss kein Darlehensvertrag vorgelegt werden. Der Schuldner hat die Möglichkeit, gegen den Vollstreckungsbescheid Widerspruch einzulegen. Wenn Dir allerdings bekannt ist, dass beim Schuldner eh nichts zu holen ist, dann hast Du nur Kosten und die Gebühren für den Titel.

kannst du vergessen. wenn er es nicht freiwillig rausgibt. Prozess ist Quatsch. Wenn es sich nicht um hunderte oder tausende Euros handelt. Vor Gericht wird er sagen, er hat dir das Geld doch schon lange zurückbezahlt. Dann stehst du als Depp da. Probiers nochmal im guten. Oder pack ihn da, wo es ihm wehtut. Hatte mal das gleiche Problem. Habe dann seinen Gitarreverstärker (sein liebling) mehrmals quer durchs Zimmer geworfen bis es nur noch raschelte
Ich bin neu, komme mit meiner Fragestellung nicht weiter. Versuche es mal so. Privater Küchenverkauf mit Vertrag. Fälligkeit am 15.j.M.(Ratenverkauf)Dauerauftrag. Zahlung schleppend, DA. nicht erteilt.Bei Einschreiben wird Annahme verweigert. Wann müsste die Rate auf meinem Konto sein? Was kann ich überhaupt dagegen tun? Schuldner ist hoch verschuldet. Auf RA-Kosten bliebe ich bestimmt sitzen.

geliehen = geschenkt.. wenn nichts schriftliches gemacht wurde habta selber schuld ;D
kathis1989 am 24. Mai 2009 15:13 er hat was über lokalisten vo ihm eine mal bekommen wo auch drinnensteht dass er ihm das geld nicht zurück zahlen kann hilft sowas etwas?
naja das ist ein beweis/bekenntnis dass er es bekommen hat. darlehn schriftlich kündigen und rückzahlung fordern. ab zum anwalt damit. er kann es ohne weiteres 30 jahre verfolgen.

Ohne Schuldschein kannst Du nur hoffen. Aber nach Ablauf einer derart langen Frist, kannst Du es beruhigt unter "Lehrgeld" abschreiben.
kathis1989 am 24. Mai 2009 15:13 und woher bekomt man so einen schuldschein?
Nachtflug am 24. Mai 2009 15:15 Ihr hättet einen Darlehensvertrag abschließen sollen, soll heißen, er hätte Dir unterschrieben, dass er sich diese Summe Geld von Dir geborgt hat, und bis zum.... zurückzahlen wird. Datum, Unterschrift. Einen Schuldschein kann man selbst ausstellen. Möglichst noch Zeugen benennen, dass die Unterschrift persönlich bei vollem Bewusstsein geleistet wurde.
Sie haben doch einen Darlehensvertrag abgeschlossen. Der muss nicht schriftlich geschlossen werden. Das wäre nur bei der Beweislast leichter für ihn.
Ein Schuldschein wäre zwar schön - aber würde auch nicht mehr bringen wenn schon ein Darlehensvertrag in schriftlicher Form da wäre.
ja den schreibt man selbst b-e-v-o-r man das geld aus der hand gibt. mündlich zählt aber auch, ich nehme an ihr habt zeugen. mfg-

wenn du nichts schriftliches von ihm hast kannst du nur einen prozess anstreben
kathis1989 am 24. Mai 2009 15:11 er hat was schirifliches, aber nur ber PC bei lokisten. aber er hat zeugen die bezeugen können dass er ihm geld geliehen hat