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Welche Bezüge stehen einem ... ?

gefragt von Carsten KriskaCarsten Kriska am 13.07.2008 um 23:00 Uhr

Welche Bezüge stehen einem Vormund (Familienmitglied) zu, der die Vormundschaft einer Volljährigen, behinderten Person, die in einem Behindertenheim lebt (lebt dort weiterhin), übernommen hat?


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Reply


nicht die  schon wieder ;-)
beantwortet von nicht die schon wieder ;-) am 13. Juli 2008 23:02
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Ein ehrenamtlicher Vormund erhält seine Aufwendungen ersetzt (§ 1835 BGB), zur Vereinfachung kann er jährlich eine Aufwandspauschale von 323 Euro beantragen (§ 1835a BGB). Beruflich tätige Vormünder (meist Sozialarbeiter) erhalten zusätzlich eine Vergütung, die stündlich zwischen 19,50 und 33,50 Euro liegt (§§ 1 - § 3 Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz - VBVG) und die bei Mittellosigkeit des Mündels gem.§ 1836d BGB aus der Justizkasse bezahlt wird.

http://de.wikipedia.org/wiki/Vormund#RechteundPflichteneinesVormunds


pippi60
beantwortet von pippi60 am 13. Juli 2008 23:04
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Ehrenamtlich heißt auch "Ehren"Amt. Du bekommst maximal eine Aufwandsentschädigung oder eine Pauschale. Ein Ehrenamt mußt Du ja nicht machen!




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