Carsten Kriska am 13.07.2008 um 23:00 Uhr
Welche Bezüge stehen einem Vormund (Familienmitglied) zu, der die Vormundschaft einer Volljährigen, behinderten Person, die in einem Behindertenheim lebt (lebt dort weiterhin), übernommen hat?
Ein ehrenamtlicher Vormund erhält seine Aufwendungen ersetzt (§ 1835 BGB), zur Vereinfachung kann er jährlich eine Aufwandspauschale von 323 Euro beantragen (§ 1835a BGB). Beruflich tätige Vormünder (meist Sozialarbeiter) erhalten zusätzlich eine Vergütung, die stündlich zwischen 19,50 und 33,50 Euro liegt (§§ 1 - § 3 Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz - VBVG) und die bei Mittellosigkeit des Mündels gem.§ 1836d BGB aus der Justizkasse bezahlt wird.
http://de.wikipedia.org/wiki/Vormund#RechteundPflichteneinesVormunds

Ehrenamtlich heißt auch "Ehren"Amt. Du bekommst maximal eine Aufwandsentschädigung oder eine Pauschale. Ein Ehrenamt mußt Du ja nicht machen!