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Welche Beweise der Polizei???

gefragt von Seafight am 24.09.2009 um 19:52 Uhr

Ich kam als Taxifahrer an einer Kreuzung an und hinter mir fuhren Polizisten. Als ich dann die Kreuzung überquerte, hielten mich die Polizisten plötzlich an und behaupteten, das die Ampel bereits rot gewesen sei.

Ich bin mir nun zu 99,99% sicher, das die Ampel aber noch grün zeigte......

Es waren 2 Polizisten und wohl anscheinend 1 Praktikant mit im Wagen.

Das mir bis zu 90,-€ drohen und eventuell ein Fahrverbot, das habe ich per Internet schon raus gefunden. Aber das eventuelle Fahrverbot könnte man auch unter Umständen umgehen.

Interessant ist auch die Aussage des OLG Düsseldorf....

Wie lange die Ampel beim Überfahren der Haltelinie bereits auf Rot stand, muß durch zuverlässige Zeugenaussagen belegt sein. Die Zuverlässigkeit ist normalerweise nicht gegeben, wenn die Zeugen den Zeitablauf ohne überprüfbare Anhaltspunkte lediglich schätzen. Bei Polizisten ist die erforderliche Zuverlässigkeit eher gegeben als bei Laien. Es reicht aber nicht aus, wenn ein Polizist auf den Sekundenzeiger seiner Uhr schaut. // Zitat Ende

Aber wie kann ICH nun meine grüne Ampel denn auch beweisen?? Einen Fahrgast hatte ich in diesem Moment leider nicht dabei.


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anonym
beantwortet von blonder36blau am 25. September 2009 11:12
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Guten Tag,

bei einem sog. Rotlichtverstoß hängt eine evtl. Höhe der Strafe davon ab, wie lange die Ampel (LZA) bereits Rotlicht zeigte. Wird bei ihrem Fall on einem Zeitraum von weniger oder mehr als einer Sekunde Rotlicht gesprochen. Interessant wäre auch zu wissen, wie die LZA geschaltet ist (sprich Länge Grünlicht, Gelblicht und Rotlicht). Deshalb interessant, weil so auch geprüft werden kann, wie die Schaltung der LZA für andere Verkehrsteilnehmer gilt. Was eine Beweisführung anbelangt, stehen evtl. später tatsächlich drei Aussagen gegen eine. Allerdings jede Aussage zunächst mal mit der gleich "starken" Aussagekraft. Insgesamt betrachtet werden Sie relativ schlechte Chancen haben, wenn denn ein vierwöchiges Fahrverbot gegen Sie verhängt wird, könnten Sie höchstens noch den Zeitraum auswählen, oder den Versuch starten, den doppelten Zahlbetrag zu bezahlen um einem Fahrverbot zu entgehen. Allerdings hängt das von einem evtl. sog. Erstverstoß, bzw. von der jeweiligen Bußgeldstelle ab. Meines Wissens auch vom Bundesland in dem sie wohen. MfG


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anonym
beantwortet von lslya am 24. September 2009 19:57
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Die Beweispflicht liegt bei den Polizisten und nicht bei dir und so wie ich die Sache sehe sind sie wohl selber bei rot gefahren.

Kommentar von Seafight am 24. September 2009 20:01

Ja, das sind sie.....haben erst das Blaulicht angeschaltet, aber nicht das Martinshorn.

Kommentar von lslya am 24. September 2009 20:23

Hast du denn schon bescheid wegen Strafe und so? Ich weiß ja nicht ob's das gibt und wen man da fragen kann aber wenn du dir ganz sicher bist und noch weißt wann es war und wie spät ungefähr kann man mal versuchen die Schaltzeiten der Ampel herauszubekommen. Dir geht es bestimmt um die Vermeidung des Fahrverbotes.

Kommentar von Seafight am 24. September 2009 20:29

Nein, ich habe noch keinen Bescheid, denn der Vorfall ereignete sich erst heute. Das mit den Schaltzeiten werde ich mal versuchen morgen über das Verkehrsamt heraus zu finden. Danke für den Tip. Und das Fahrverbot kann man eventuell umgehen, indem man eine höhere Strafe akzeptieren würde. Mal schauen, wie der Bußgeldbescheid im einzelen ausschaut.

Kommentar von lslya am 24. September 2009 20:37

Drücke dir die Daumen. Falls sich nix ergibt frag doch mal bei nem Rechtsexperten nach welche Beweise die Polizei haben müsste damit sie dir was reindrehen könnten. Wäre mal interessant zu wissen. Ich denke es wäre nur möglich nachzuweisen wenn in der Ampelanlage selbst ein Rotlichtblitzer wäre.

Kommentar von Seafight am 24. September 2009 20:46

Es war/ist eine stinknormale Ampelanlage. Erst mal morgen meine Frau los jagen per Telefon, um die Schaltzeiten heraus zu bekommen. Wäre ja echt witzig, wenn ich das Unterschiede erkennen könnte.

Kommentar von B7abd7fa3af296e1febf6a1f18708807smallPepsiMaster am 24. September 2009 21:54

Blaulicht und Martinshorn haben damit auch nichts zu tun. Diese ordnen lediglich an, dass die übrigen Verkehrsteilnehmer freie Bahn zu schaffen haben (§38 StVO).

Das Überfahren einer eventuellen roten Ampel fällt unter §35 StVO (Sonderrechte). Diese sind vollkommen unabhängig vom Einsatz des Sondersignals/Blaulichts


anonym
beantwortet von fastlink am 25. September 2009 10:08
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Die Aussage der Polizeibeamten sind die Beweise, die müssen nicht noch etwas hinzu suchen, das reicht aus.

Die Messung für die "Ein-Sekunden-Grenze" mittels Sekundenzeiger ist natürlich Unfug, die sagen sich, wenn sie das Rotlicht sehen langsam "einundzwanzig", wenn Du dann über die Haltelinie und anschließend über die Kreuzung oder Einmündung fährst, war das sicherlich über einer Sekunde.

Wenn Du Widerspruch einlegst, dann geht das vor Gericht und entweder der Richter folgt der Argumentation der Bußgeldbehörde unter Befragung der Polizeibeamten oder das gericht tut das nicht. Das ist den Polizeibeamten jedoch völlig egal, das ist tägliches Geschäft, das geht die kurz nach dem Anhalten nicht einmal mehr was an.

Hinzu kommt noch, wenn Du der Meinung warst, es war Grün, hast Du es nicht bemerkt, dass Rot war, eventuell eine andere Ampel für Abbieger war grün und Du dachtest es sei Deine gewesen?

Das bedeutet, Du hättest fahrlässig, nicht wissentlich, den Verstoß begangen?

Das bedeutet, die Bußgeldvorschriften treffen sogar zu, denn alle Einträge im Bußgeldkatalog sind zur Ahndung fahrlässig begangener Verstöße, das beudeutet, man hat es gar nicht bemerkt.

Wenn Du es bemerkt hättest, mind, groß fahrlässig wenn nicht gar vorsätzlich, beispielsweise Geschwindigkeitsverstößte (och, da fahr ich doch etwas schneller....), das beliebte mal schnell Parken, das sind alles eigentlich in der Höhe der Bußgelder nach oben hin offene Sachen, welche die Behörde im eigenen Ermessen festlegen kann.

Der Tatbestandskatalog gilt eigentlich nur für Sachen, welche Du nicht bemerkt hast, dass Du sie begangen hast. Absicht ist noch teurer.

Kommentar von Seafight am 25. September 2009 10:36

Die Ampel war für meine Fahrtrichtung gewesen. Und ich bleibe dabei, das die Ampel grün war. Ich muss als Taxifahrer immer besonders auf den Verkehr achten und bin auch bis jetzt nicht polizeilich, bzw. verkehrstechnisch aufgefallen. Ich muss definitiv den Bescheid abwarten.


turalo
beantwortet von turalo am 24. September 2009 19:53
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schlechte Karten. Gegen Zeugen kannst Du nicht "anstinken".


massivgrass
beantwortet von massivgrass am 24. September 2009 19:54
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du könntest nur argumentieren, dass der Querverkehr noch nicht angefahren ist aber sonst fällt mir auch nichts ein.


anonym
beantwortet von ahuahuahu am 24. September 2009 19:54
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Dann bist Du bei solchen Polizisten wohl eher der Geleimte, sorry auch!


anonym
beantwortet von profitnews am 24. September 2009 19:54
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Überhaubt nicht. Da biste dran.


anonym
beantwortet von Cooleemee am 24. September 2009 19:55
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Wird wohl schwierig werden. Anwalt?


anonym
beantwortet von Heringsstip am 24. September 2009 19:56
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das einzige was du machen kannst ist dir ein paar gute zeugen kaufen aber das kann dich noch tiefer reinreiten und unglaubwürdig machen

newfarmer
beantwortet von newfarmer am 24. September 2009 19:58
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3 gegen einen , da hast du keine chancen..und da die aussagen von polizisten mehr gewertet werden als deine aussage..vergiss es und zahl! außer du fragst zur beruhigung nen anwalt! hast doch rechtsschutz...zeugen wirst du wohl kaum auftreiben können!

Kommentar von Seafight am 24. September 2009 20:30

Rechtsschutz habe ich leider nicht....


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