Es gibt doch eine Änderung, was die Rechtsberatung anbelangt. Oder nicht?
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Ab morgen, den 1. Juli, tritt das neue Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) in Kraft. Danach dürfen auch andere Berufsgruppen, wie Bänker und Steuerberater und Archtitekten, rechtsberatend tätig werden. Allerdings nur soweit der Rat nicht Hauptgegenstand der Leistung ist. Trotzdem wird das Monopol der Anwälte eingeschränkt.

bitmap am 1. Juli 2008 00:07 Ab heute - wie von darel erwähnt - -> http://kuerzer.de/H87L2MPjj

Ab heute ist das Rechtsdienstleistunggesetz in Kraft. Neben den schon genannten Berufsgruppen dürfen nicht nur auch Versicherungsmakler, sonndern müssen teilweise auch über die rechtlichen Konsequenzen ihres Tuns beraten und aufklären.

Nur bloed, dass die "neuen" Rechtsberater meist keine entsprechende Haftpflichtversicherung haben und oft nicht im Interesse des ratsuchenden, sondern im Interesse ihrer Bank etc handeln - oder nicht vollstaendig Bescheid wissen, wie Kfz-Werkstaetten bei Unfallregulierungen...
Diese Antwort ist sachlich nicht richtig. Bänker sind über Ihren AG versichert und alle anderen genannten Berufsgruppen müssen lt. Gesetz eine Beratungshaftpflichtversicherung haben. Oft ist allerdings die Höhe der der versicherten Schadenssumme zu niederig. Das weiss ich aus eigener Erfahrung, ich war als Finanz- Immo- Versicherungsmakler und Unternehmensberater tätig.

Auch, wenn wir diese Frage noch einmal gestellt bekommen, wird`s nicht besser. Wir können uns insoweit nur Frank Richter anschließen. Natürlich sind die Rechtsanwälte hinter dem Geld her. Das sind Arbeiter, Handwerker und Unternehmer aber auch. Rechtsanwälte sind halt Profis. Eines aber wird man bei Rechtsanwälten nicht finden: Loyalitätskonflikte mit dem Gegner des Mandanten. Liegen solche vor, muß der Rechtsanwalt das Mandat ablehnen, sonst begeht er Parteiverrat. Das kann ihn die Zulassung, also seine Existenz kosten. Das gibt es bei den anderen Beratern nicht. Richtig ist auch, daß Rechtsanwälte, als Zulassungvoraussetzung, eine Berufshaftpflicht haben müssen. Andere Berater brauchen das nicht. Dies wird dann kritisch, wenn man wegen einer Falschberatung einen Schadensersatzanspruch gegen den Berater hat, diesen, mangels Masse, dann aber nicht realisieren kann. Macht ein Rechtsanwalt einmal einen Fehler, was dem menschlichen Wesen durchaus immanent ist, dann ist zumindest der wirtschaftliche Schaden abgedeckt. Ob die Bundesministerin der Justiz der Bevölkerung mit dem neuen Gesetz einen Gefallen getan hat oder ob sich dieses Gesetz, wie das Gesetz zur Beschleunigung des Zahlungsverkehrs oder das Telemediengesetz, als der grosse Wurf gegen Spam-Mails, als Seifenblase erweist, wird die Zukunft zeigen.
Huch, da bin ich ja schon veraltet in paar Minuten mit meinem link.