Welche baulichen Maßnahmen führen zu einer Steigerung des Gebrauchswert einer Immobilie/ Wohnung?

Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 Miethöhegesetz liegt eine Modernisierung vor, wenn der Vermieter bauliche Maßnahmen durchführte, die den Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf die Dauer verbessern oder nachhaltig Einsparungen von Heizenergie oder Wasser bewirken (Modernisierung) oder er andere bauliche Änderungen auf Grund von Umständen, die nicht durch ihn zu vertreten sind, durchgeführt hat.

Es sind all die, wodurch die Immobiele komfortsbler oder auf den neusten technischen Stand gebracht würde.
Folgende Maßnahmen wirken sich wertsteigernd aus: Alle Arbeiten an den Hauptgewerken, Dacherneuerung, Erneuerung der Elektrik, Erneuerung der Heizung und Fenster, Schaffung von zusätzlichen Wohnraum, neue Garage, Bädersanierung, Wärmedämmungsmaßnahmen, Verbesserung der Leitungssysteme.
Folgende Maßnahmen wirken sich wertsteigernd aus.