ichwuesstegern am 09.08.2008 um 19:03 Uhr

Ein "normaler" Vermieter bekommt bei der Schufa keine Auskünfte. Nur einige Baugesellschaften/Genossenschaften sind Mitglied und können abfragen.
Ein Vermieter wird, wenn er nicht Mitglied in diesem "Verein" ist, keine Auskunft bekommen.
Darum verlangen heute viele Vermieter eine Selbstauskunf des zukünftigen Mieters von der SCHUFA.
Und das ist legitim, wenn sich jemand auf diese Weise ein wenig absichern will.
bei der schufa stehen deine unbeglichenen verbindlichkeiten, mehr nicht.
hast du also haufen schulden, schaut es mies aus.

Bei der Schufa gibt es zwei schriftliche Auskünfte.
Eine persönliche Auskunft mit allen Daten wie Konten , Kredite, Kreditkarten etc. Diese ist nur für eine persönliche Auskunft gedacht
Eine Verbraucherauskunft. Diese kann auch nur der Kunde selbst bestellen und sie z.B. einem Vermieter geben um zu zeigen, das nichts negatives drin steht.
ichwuesstegern am 10. August 2008 08:17 Das war mir so auch bekannt. Ich denke nur, dass es einen Vermieter eigentlich nichts angeht, wo und wieviele Konten oder Kredite jemand hat. Daher interessiert mich, ob der Vermieter nur Auskünfte bezügl. des "Mietverhaltens" bekommt, d.h. hat der Wohnungsbewerber bisher stets seine Miete pktl. bezahlt usw.
Niklaus am 10. August 2008 09:49 Der Vermieter bekommt nur eine Verbraucherauskunft. Da ist die Auskunft in einem Satz gehalten und ziemlich allgemein. Keine Details.
Es gibt außerhalb der Schufa für den Vermieter noch andere Auskunftsmöglichkeiten, mit denen er den künftigen Mieter überprüfen kann. Z.B. www.bonitaetfinder.de
Mein Vermieter hat mich um eine Schufa-Selbstauskunft gebeten. Selbst kann er da keine Auskunft über mich bekommen