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welche Ausgaben kann man steuerlich absetzen,um nicht über den Freibetrag zu kommen?

gefragt von AnnKatrin10 am 17.09.2008 um 15:09 Uhr

Hallo, Ich habe eine Zweitwohnung in meiner Studienstadt. Mein Erstwohnsitz ist 100 Kilometer entfernt. Ich arbeite als freie Mitarbeiterin in meiner Studienstadt. Meine Frage lautet nun: Kann ich, wenn ich einen Zweitwohnsitz hier habe, trotzdem eine Fahrt von meinem Erstwohnsitz zur Arbeitsstelle steuerlich absetzen? Falls das nicht geht: Kann ich die Miete für meine Zweitwohnung steuerlich absetzen? Ferner: Ich habe einen Monat ein Praktikum gemacht. In diesem Zusammenhang habe ich mir ein Zimmer gemietet.Kann ich das steuerlich absetzen u zusätzlich eine Heimfahrt wöchentlich? 3.: Gelten für freie Mitarbeiter (selbstständige) die gleichen Grundsätze wie für Arbeitnehmer? Dan


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anonym
beantwortet von Mietnormade am 17. September 2008 15:16
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Du kannst nur die Miete und eine wöchentliche Familienheimfahrt im zuge der doppelten Haushaltsführung absetzen. Eine tägliche fahrt zur Arbeit müsstest Du nachweisen. Ich hoffe Du hast auch wirklich 2 Mietverträge und wohnst nicht mit Familienangehörigen(Eltern) zusammen. Sonst wird das selbst mit doppelter Haushaltsführung nichts.


AndyArbeit
beantwortet von AndyArbeit am 17. September 2008 15:17
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Da Du wohl ledig bist, ist Dein Lebensmittelpunkt dort, wo Arbeit und Studium ist. Somit ist nix mit doppelter Haushaltsführung. Den zweiten Wohnsitz gegenüber dem Finanzamt verschweigen und die Fahrtkosten mit täglich 100 km angeben, wäre steuerlich am effektivsten; allerdings nicht korrekt. Das Zimmer für die Zeit des Praktikums ist abzugsfähig, ebenso eine wöchentliche Heimfahrt, da hier nur ein kurzer Zeitraum vorliegt. Steuerlich, aber nicht sozialversicherungsrechtlich, gelten für Arbeitnehmer und Selbstständige die gleichen Grundsätze.

Kommentar von Mietnormade am 17. September 2008 15:21

Wann kommt das Gesetz wo Dein Erstwohnsitz an Deinem Arbeitsort sein muß? Und was hat ledig mit Wohnsitzwahlrecht zu tun? Dein Erstwohnsitz ist da wo Du Dein Lebensmittelschwerpunkt definierst. Das andere ist Dein Einsatz oder Arbeitsort.


anonym
beantwortet von AnnKatrin10 am 17. September 2008 15:19
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Danke schon einmal. Ich lebe zu hause mit meinen Eltern zusammen, das heißt, ich habe nur den Mietvertrag in meiner Studienstadt. Dann ist Anfahrt wohl das beste. Das bedeutet auch, dass ich den einfach Weg zur Uni absetzen kann, oder? Besteht das Risiko, dass das Finanzamt nach einem Zweitwohnsitz fragt? Da ich durch die Anmeldung eines Zweitwohnsotzes keine Vorteile habe, kann ich den ja auch wieder abmelden...


anonym
beantwortet von ChristianK am 22. September 2008 23:44
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Hallo erstmal Ich glaube ich weiß wer dir helfen kann schreib einfach eine E-mail an Steuer.F@web.de und die können die eine super Beratung in Sachen Freibetrag geben !!!

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