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Welche Auflagen muss ein Hubschrauber Landeplatz erfüllen?

gefragt von sommersee am 12.02.2008 um 21:10 Uhr

es geht darum, dass ich wissen will was alles als Hubschrauber Landeplatz benutzt werden darf.Und wo man theoretisch mit einem Hubschrauber landen darf. Ich selber habe null Ahnung von der Materie, habe mich aber heute mit einem Freund über das Thema unterhalten. Welche Auflagen gibt es dafür? Reicht es, dass ein Stück Land groß genug ist? Gibt es dazu ein Gesetz? Danke für Antworten!


Reply


M. P.
beantwortet von M. P. am 12. Februar 2008 21:14
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So mal spontan... Licht, Nachtflugtauglichkeit / Genehmigung, Platz, Witterung, Bodenbeschaffung / Neigung usw... und ... Ein Hubi ? Ausschluss flatteriger Immobilien / Hütten usw...

Kommentar von sommersee am 13. Februar 2008 13:19

Danke..


Spanker
beantwortet von Spanker am 12. Februar 2008 21:15
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Nein, ein großer Platz allein reicht da nicht. Das Bedarf einer Genehmigung der Luftfahrtbehörde. Jeder Start, jede Landung, sowie Flugstrecke und Ziel bedürfen einer Start- und Landeerlaubnis. So einfach geht da nichts weil der Luftraum ziemlich voll ist.

Kommentar von sommersee am 13. Februar 2008 13:19

Danke..


anonym
beantwortet von pjakobs am 12. Februar 2008 21:17
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kommt drauf an. Ein dauerhafter Heliport muß von der Luftaufsichtsbehörde genehmigt werden. Da werden dann solche Sachen wie Lärmemission, Umweltverträglichkeit, Hindernisfreiheit etc. geprüft.

Ein gewerblicher Hubschrauberbetreiber kann allerdings auch eine allgemeine Außenlandegenehmigung bekommen. Dann darf er überall landen, wo der Grundstückseigner das zulässt. Voraussetzung ist allerdings auch hier, daß niemand über Gebühr gestört wird.

pj

Kommentar von sommersee am 13. Februar 2008 13:20

Danke..


Lealeolo
beantwortet von Lealeolo am 12. Februar 2008 21:20
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Soweit ich mich eben schlau gelesen habe, spielen auch Faktoren eine Rolle, an die man so nicht denkt. Das Krankenhaus in Hamburg-Wedel hat nach drei Jahren "Verhandlungen" eine Genehmigung für den Bau eines H.-Landeplatzes erhalten. Hier ein Auszug aus einem Artikel in einer Zeitung dazu: "Am Ende gaben schließlich die Empfehlung der Wedeler Umweltleitstelle und ein 3000 Euro teures Gutachten über die Wirkung der Helikopterflüge auf Nonnengänse den Ausschlag." Nonnengänse... wer hätte daran gedacht?

Kommentar von sommersee am 13. Februar 2008 13:20

Danke..


Lealeolo
beantwortet von Lealeolo am 12. Februar 2008 21:27
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Ich habe Deine Frage nochmal genau gelesen und erst jetzt verstanden. Es geht Dir nicht um die rechtlichen Voraussetzungen für einen Bau - sondern um die Frage, wo man "allgemein" landen darf, richtig? Die Antwort findest Du - nach etwas längerem Suchen - hier: http://www.heliconcept.de/german/faq.php?q_id=24 Kurz herauskopiert: Es ist im Einzelfall abzuklären, welche Bedingungen (Bebauungssituation, Hindernisse, Luftraumklasse, Beschaffenheit der Landefläche usw.) vor Ort herrschen. Wenn diese eine Landung "technisch" zulassen, dann sind einige Zustimmungen bis hin zu einer Genehmigung vom Luftfahrtamt erforderlich. Landungen auf Flughäfen, Flugplätzen und Hubschrauberlandeplätzen sind hingegen einfach möglich!

Der Luftraum ist im Übrigen weltweit klar strukturiert. Es gibt einfach ausgedrückt freie und kontrollierte Lufträume (meist um Flughäfen). Für kontrollierte Lufträume benötigt der Pilot entsprechende Freigaben, die über Funk abgehandelt und dann ggf. erteilt werden.




Kommentar von sommersee am 13. Februar 2008 13:20

Danke..


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