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welche Aufgaben/Verpflichtungen übernimmt heutzutage ein Taufpate im Katholischen?

gefragt von Schubine am 23.07.2007 um 22:51 Uhr

Ich werde Patin und weiß nur, daß man dieses Amt nicht asuschlägt. Was aber erwartet mich alles? Ich habe schon ein Geschenk für mein PAtenkind. Das ist kein Problem, aber wie geht es dannw eiter? Wenn man sein Amt gut macht, dann wird man auch der Firmpate sein. Stimmt das?


Reply


Shira
beantwortet von Shira am 23. Juli 2007 22:56
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Die Patin soll ihr Patenkind in allen Lebenslagen unterstützen, und immer ein guter Ansprechpartner sein. Im Todesfall der Eltern könntest Du das Kind zu Dir nehmen. Es ist üblich, daß der Taufpate auch Firmpate wird.


Lotusblume12
beantwortet von Lotusblume12 am 23. Juli 2007 23:04
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Im christlichen Glauben mit zu erziehen, diesen Auftrag hast du da. Rechtlich hat das keine Auswirkungen. Früher wurde immer gesagt, dass im Todesfall der Eltern die Paten einspringen, das ist nicht so. Wenn die Eltern ein Testament machen und dich als Erzieher im Falle dass, ernennen würde, wird trotzdem erst das Jugendamt eintreten und klären, ob das Kind bei dir gut aufgehoben wäre, oder ob es in der Familie andere Mitglieder gibt, wo das Kind besser aufgehoben ist. LG Lotusblume


Indy72
beantwortet von Indy72 am 23. Juli 2007 23:04
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Frag doch im Forum-Bereich von www.kath.net . Dort sin viele Fachkundige und Profis anzutreffen, die dir solche und ähliche Fragen fundiert und nicht aus eigenem Gutdünken heraus beantworten können.


tanjapluszwei
beantwortet von tanjapluszwei am 23. Juli 2007 23:15
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Firmpate kann sich der Firmling selbst auswählen, bei uns ist es selten die/der Taufpatin/pate. Aber bitte SEHR GENAU ÜBERLEGEN ob du dem Amt als Patin gewachsen bist, GESCHENKE ALLEIN BRINGENS NICHT. In der Kath. Kirche sorgen die Paten mit den Eltern gemeinsam für eine Erziehung und Begleitung im Sinne des Christlichen Glaubens. Die Paten sind möglichst neutrale Anspechpartner für das Kind, (wenn´s mit den Eltern z.B. gerade nicht klappt)Früher nahmen die Paten auch die Kinder zu sich wenn die Eltern verstorben waren, heute sind die Großeltern die erste Anlaufstelle dafür. Paten haben gesetzlich nicht automatisch das Sorgerecht.


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