Olbinho am 17.07.2008 um 15:30 Uhr
Meine Tante bekommt demnächst einen amtlichen Betreuer. Welche Aufgaben hat dieser und was darf er nicht?
Der Aufgabenkreis umfasst:
Gesundheitsfürsorge und Aufenthaltsbestimmung insoweit, alle Vermögensangelegenheiten, Vertretung bei Behörden und Befugnis zum Empfang von Post.

Er kümmert sich um die Sozialen Belange,hilft bei Amtsgängen und verwaltet ihr Persönliches Konto mit dem Familien Richter im Hintergrund!
Er hilft dem Menschen den er betreut in den alltäglichen dingen.
Genau das tut er NICHT. er geht nicht einkaufen, erkocht nicht, er wäscht nicht, er pflegt nicht... denn er ist ja ein amtlicher Betreuer und nicht ein Angehöriger
Hallo es kommt auf den Aufgabenkreis an, es gibt 5 verschieden ( z.B. Gesundheitsfürsorge, Vermögensverwaltung, ect. ) Also einfach mal in den Gerichtsbeschluss schauen.

Unabhängig von der Bestellung hat er die Wünsche der/des Betreuten umzusetzen, natürlich nur im Rahmen der größten Möglichkeiten. Ansonsten hat er eigentlich nur Pflichten, ist man mit der Umsetzung nicht zufrieden, kann man einen Antrag auf Umbestellung beim Amtsgericht stellen, sprich einen anderen Betreuer "beantragen".
Er hat NUR die Aufgabenbereiche die der Vormundschaftsrichter für ihn festlegt und NICHT grundsätzlich die oben beschrieben.Möglicherweise kann jemand mit Geld alleine umgehen, hat aber keine Einsichtsfähigkeit in gesundheitliche Dinge. Dann hat diese Person NUR eine Betreuung zur Gesundheitsfürsorge..LG Regina