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Welche Aufgabe hat eigentlich ein Elternbeirat in der Schule?

gefragt von libelle am 04.10.2007 um 7:46 Uhr

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anonym
beantwortet von Vinc1 am 4. Oktober 2007 07:53
8x
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Der Elternbeirat ist Bindeglied zwischen Eltern und Schule und befasst sich mit Problemen, die von den Eltern an ihn herangetragen werden. Er sollte auch bei allen Angelegenheiten beratend mitwirken, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind.


anonym
beantwortet von Lissa am 4. Oktober 2007 07:56
7x
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Die Elternvertretung ist die Vertretung der Erziehungsberechtigten der Schüler einer Schule und wirkt in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, beratend - in einzelnen Bundesländern auch beschließend - mit. Somit stellt sie neben anderen möglichen Formen der Elternbeteiligung ein demokratisches Gremium dar, das gemeinsame Verantwortung für die Gestaltung des Lebens der Kinder und Schüler übernimmt. Die Elternvertreter arbeiten ehrenamtlich und unentgeltlich.

Zu den Aufgaben der Elternvertretung gehören unter anderem:

  • die Interessen der Elternschaft zu wahren,

  • Wünsche und Vorschläge der Eltern zu bündeln und diese an die Schulleitung weiter zu geben.

  • an den Beratungen der Schulkonferenz teilzunehmen.

Schulträger und Schulleiter unterrichten die Elternvertretung über alle Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind und erteilen alle notwendigen Auskünfte. Zu bestimmten Angelegenheiten muss die Elternvertretung gehört werden.

Je nach Bundesland erstreckt sich die Mitwirkung auch auf Detailfragen der schulischen Erziehung und z.B. die Auswahl von Lehrmitteln oder einem geeignetem Anbieter für Schulessen über die Bestimmungen der Hausordnung und Teile der Finanzen oder die Mitsprache bei einer Bestimmung eines Namens für die Schule. Die Elternvertretung kann sich darüber hinaus auch selbst Aufgaben setzen und ist in manchen Bundesländern auch Ansprechpartner in Fragen zu Schulbussen und Schülerlotsen oder wirkt auf Wunsch auch bei der Konfliktlösung zwischen einzelnen Eltern und der Schule mit. Ebenso können auch Auswahl und Organisation zusätzlicher Bildungsangebote, etwa von Sprach- oder Skikursen, in der Verantwortung der Elternvertretung liegen.

Die konkreten Aufgaben orientieren sich dabei an den spezifischen Belangen der entsprechenden Einrichtung.

http://de.wikipedia.org/wiki/Elternvertretung


anonym
beantwortet von oldpaed am 4. Oktober 2007 08:24
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Den beiden guten Antworten ist im Grunde nichts hinzuzufügen. Zwei Ergänzungen seien erlaubt: 1. Hintergrund der Elternmitwirkung ist Artikel 6, Absatz 2 unseres Grundgesetzes: "Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft." Also: Elternrecht ist "Naturrecht", nicht "positives" Recht; das "Kunstwort" "zuvörderst" macht das besonders deutlich. 2. Die Elternmitwirkung wird auf allen "Ebenen" der Schule verwirklicht: Klasse: Klassenpflegschaft; Schule: Schulpflegschaft; Schulkonferenz; Gemeinde/Stadt: Stadtelternschaft; Land: Landeselternschaft.


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