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Welche Aufgabe hat das Vormundschaftsgericht bzgl. eines Betreuers?

gefragt von libertezeh am 22.05.2008 um 18:29 Uhr

Was sind die konkreten Aufgaben von einem Vormundschaftsgericht?


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Reply


anonym
beantwortet von ulle3000 am 22. Mai 2008 18:35
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Im Wesentlichen ist das Vormundschaftsgericht dafür zuständig, den Betreuer zu bestellen, vgl. §§ 1896, 1908 a BGB, den Aufgabenkreis des Betreuers festzulegen, vgl. §§ 1896, 1908 d Abs. 1 S. 2 und Abs. 3 BGB, den Betreuer ggfls. zu entlassen, vgl. § 1908 b BGB, den Betreuer zu überwachen, vgl. § 1908 i Abs. 1 S. 1 und 1837 Abs. 2 BGB, sowie die Vergütung von Berufsbetreuern festzusetzen, vgl. §§ 56 g FGG, §§ 1, 2, 4 - 9 VBVG. Beim Vormundschaftsgericht sind die Aufgaben auf Richter und Rechtspfleger verteilt; so obliegt die Anordnung einer Unterbringung eines Betreuten z.B. dem Richter, vgl. § 1906 BGB, während die Führung der Betreuung im Wesentlichen von einem Rechtspfleger beaufsichtigt wird, vgl. § 1822 BGB. mdrrecht.de

Kommentar von 5ee5ec9d8e6b181960c2be1df5f1ad81smallBerserker am 22. Mai 2008 18:41

Berichtigung: Die Betreuung muß nicht von einem Rechtspfleger erfolgen. Das wird in einer Absprache zwischen Richter und Verwanten geregelt.Ich selber war jahrelang der staatlich bestellte Betreuer meiner Mutter.




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