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Welche Arten, von Selbstständigkein gibt es..?

gefragt von Tari25Tari25 am 27.06.2009 um 23:31 Uhr

Welche Arten, von Selbstständigkein gibt es und welche Vorraussetzungen müssen gegeben sein?

Will man sich selbstständig machen muss man sich gut informieren... Ich möchte interesshalber wissen, welche Arten, von Selbstständigkeit es gibt, und welche Voraussetzungen man erfüllen muss.

Z.B. gibt es Ich AGs, es gibt LTDs. und so weiter. Möchte ich mich beispielsweise als Fotografin selbstständig machen, dies aber in den eigenen vier Wänden, ich eröffne also kein Studio, was wäre in dem Fall wichtig? Brauche ich ein Konzept? Reicht es beispielsweise nur ein Gewerbe an zu melden? Muss ich mich ins Handelregister eintragen? Muss man in diesem Beruf ausgebildet sein?

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Wirtschaft x 2.656 Selbstständigkeit x 335

GerdaG
beantwortet von GerdaG am 27. Juni 2009 23:32
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Es gibt in fast jeder Stadt Existenzgründungsberatungen. Die können Dir Deine Fragen beantworten.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 27. Juni 2009 23:37
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Theoretisch richt es, ein Gewerbe anzumelden.

Der wesentliche Aspekt ist natürlich: Reichen die eigenen Mittel, um dieses Gewerbe auch ausüben zu können? Oder willst du dir ein Hobby leisten?

In jedem Fall ist eine Anmeldung des Gewerbes unumgänglich. Damit wird auch das Finanzamt informiert, was automatisch die Abgabe einer Einnahmen-/Ausgaben/-Rechnung nach sich zieht.

Davon abhängig wiederum sind andere Faktoren zu berücksichtigen, z.B. Kleingewerbe etc.

Ich würde auf jeden Fall eine Beratung durch einen Steuerberater als erforderlich ansehen, damit wenigstens ein paar Grundbegriffe klar sind, die sonst sehr schnell zum Scheitern des Unternehmens führen.


bitmap
beantwortet von bitmap am 27. Juni 2009 23:33
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Hier http://www.existenzgruender.de/ gibts massenweise Infos zur Existenzgründung.


anonym
beantwortet von amiria71 am 27. Juni 2009 23:33
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wenn Du so gar keinen Plan hast, besuche doch mal ein Existenzgründer-Seminar oder so. Da Du offenbar noch keinen Schimmer hast, was Du da vorhast, würde das hier zu weit führen.


anonym
beantwortet von willonoack am 28. Juni 2009 15:05
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Selbstständige haben 2 Kategorien: 1. die Gewerbetreibenden und 2. die Freiberufler. Die erste Gruppe unterliegt der allgemeinen Gewerbeaufsicht und ist gewerbesteuerpflichtig. Meistens unterliegen sie auch der Pflicht zu beruflichen Zwangskörperschaft der Industrie- und Handelskammer oder Handwerksammer. Nur bei den Handwerkern müssen viele eine Meisterprüfung auch bestanden haben.Für alle anderen gewerblichen Tätigkeiten ist kein Ausbildungsnachweis nötig. Die Freiberufler sind von der Gewerbesteuer befreit. Dazu zählen alle, die qualifizierte Dienste leisten. Zu ihnen zählen auch Künstler. Kunst-Fotografen gehören dazu. Dagegen nicht mehr die Null-Acht-Fuffzehn-Bildproduzenten für Pass oder Erinnerungfotos, welche den Gewerbetreibenden zuzurechnen sind. Lassen Sie sich im Zweifel von Ihrem Gewerbeaufsichtsamt aufklären mit der Frage: Brauche ich einen Gewerbeschein für mein Fotoatelier? Achtung: Selbstständig arbeiten Freiberufler nur, wenn sie selbstbestimmt bzw. ohne Vorgesetzte arbeiten. Brauchen Sie konkrete Hilfe für Ihr Vorhaben rufen Sie an: 06184-937111


bubikopf53
beantwortet von bubikopf53 am 27. Juni 2009 23:36
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naja, ausgebildet in dem beruf solltest du schon sein.

zur selbständigkeit: 1) klar, gewerbe anmelden 2) wirst du nachweis erbringen müssen das du "überwiegend selbständig arbeitest" 3) eigenes atelier wäre da sehr hilfreich 4) all das mußt du dem finanzamt und den sozialversicherungsbehörden glaubhaft versichern und nachweisen


Majka989
beantwortet von Majka989 am 27. Juni 2009 23:33
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Zu den Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit sind zu rechnen alle Gewinne aus gewerblicher, industrieller und landwirtschaftlicher Tätigkeit sowie aus selbständig ausgeführten Dienstleistungen. Hierzu zählen auch die Einnahmen aus Know-How, soweit sie vom Inhaber dieser Rechte selbst vermarktet werden.

Unter die Einkunftsart der selbständigen Arbeit fallen insbesondere die folgenden Tätigkeiten:

Handelsunternehmen, Gewerbetreibende, Land-, Forstwirtschaft und Viehzucht.

Freiberufler (laut Liste)

Sämtliche weiteren Dienstleistungen

Know-How, Urheber- und Lizenzrechte aller Art, soweit vom Eigentümer unmittelbar erzielt,

Vermietungseinnahmen aus zum Betriebsvermögen gehörenden Immobilien,

Kapitaleinkünfte aus zum Betriebsvermögen gehörenden Kapitalanlagen,

Veräußerungsgewinne aus selbständiger Tätigkeit,

Zahlungen von Entschädigungen im Rahmen der selbständigen Tätigkeit,

Verpachtungen aus selbständiger Tätigkeit

Beihilfen für die selbständige Tätigkeit

Jeder Selbständiger ist verpflichtet, eine entsprechende Gewerbeanmeldung vorzunehmen. Änderungen und Abmeldungen sind ebenfalls dem Finanzamt mitzuteilen (innerhalb von 4 Wochen).


auchmama
beantwortet von auchmama am 27. Juni 2009 23:32
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Es gibt 1001 Möglichkeit und noch vieeel mehr. Notfalls eine Marktlücke suchen...LG


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