gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Welche Art von vermögenswirksame Leistung ist am besten?

gefragt von sonja73 am 04.11.2007 um 22:46 Uhr

Ich habe bis jetzt noch keinen VWL-Vertrag und habe auch keine Ahnung was ich abschließen soll. Könnt ihr mir Tips geben was am besten ist bzw. am lukrativsten? Bauen will ich übrigens nicht d.h. ein günstiges Bauspardarlehen kann ich nicht nützen.

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Finanzen x 23.749 Geld x 22.744 Anlage x 387 Vermögenswirksame Leistung x 11

tradaix
beantwortet von tradaix am 4. November 2007 22:58
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Shira
beantwortet von Shira am 4. November 2007 22:53
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich würde trotzdem die vermögenswirksamen Leistungen mit einem Bausparvertrag kuppeln. Du bekommst einige Vergünstigungen, und kannst das ausgezahlte Guthaben für Renovierungen der Wohnung usw. nutzen.


anonym
beantwortet von excabe am 6. November 2007 01:57
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ausschließlich Aktiefonds- 18% staatliche Förderung gegen 9% beim Bausparen. Bausparen liegt von der Rendite unter der Inflationsrate. Ein vernünftiger VL-Sparplan kann jedoch zwischen 10-20% bringen ( wie in den letzten Jahren der Fidelity, sun-life oder Merrill-Lynch).


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 5. November 2007 02:18
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Aktienfonds-Sparplan ist eine langfristig orientierte Anlage. Trotz aller Schwankungen und Risiken immer noch das Beste.

Anlegen und vergessen. Vielleicht in 10, 15 Jahren mal gucken was draus geworden ist - und freu


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 4. November 2007 22:57
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Aktienfondssparplan. Immer noch die renditestärkste Anlage. Auf keinem Fall einen Bausparplan.

Wer seine vermögenswirksamen Leistungen in Aktienfonds anlegt, erhält vom Staat ab 01.01.2004 eine Sparzulage von 18 Prozent (22 % neue Bundesländer). Die Einkommensgrenzen betragen 17.900 Euro für Ledige, 35.800 Euro Verheiratete.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.