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Welche "Art" von Bewerbungskosten kann man beim Arbeitsamt in Leistung stellen?

gefragt von Volltreffer am 06.10.2008 um 19:34 Uhr

Wer weiss was man alles für Kosten im Zusammenhang mit Bewerbungen beim Arbeitsamt in Rechnung stellen kann?


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moon73
beantwortet von moon73 am 6. Oktober 2008 19:37
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Die Suche nach einem Arbeitsplatz beziehungsweise nach einer Ausbildungsstelle verursacht Kosten. Diese werden zum Teil von der Bundesagentur für Arbeit erstattet, wobei auch Personen, die nicht Bezieher von Arbeitslosengeld sind, hiervon profitieren können. Allerdings muss immer bereits vor Entstehung etwaiger Ausgaben ein entsprechender Antrag beim jeweils zuständigen Berufsberater gestellt werden.

Für alle mit der schriftlichen Bewerbung zusammenhängenden Kosten wie Porto, Passfotos oder Bewerbungsmappen bekommt man von der Bundesagentur maximal EUR 260,- jährlich erstattet. Je nach Vereinbarung ist es auch möglich, pauschal EUR 5,- pro Bewerbung zu erhalten.

Für Vorstellungsgespräche, die eine weitere Anreise erforderlich machen, zahlt die Bundesagentur für Arbeit ebenfalls. Hierfür werden die Kosten für Bahnfahrscheine der zweiten Klasse ersetzt, soweit angebotene Ermäßigungen in diesem Zusammenhang genutzt wurden. Für die Fahrt mit dem eigenen Auto ist ein Höchstbetrag von EUR 130,- für Hin- und Rückfahrt festgesetzt oder aber eine Kilometerpauschale von EUR 0,20.

Bei ganztägiger Abwesenheit im Zusammenhang mit einem Vorstellungsgespräch erhalten die Bewerber als Pauschale für Verpflegung EUR 16,-, wird eine Übernachtung notwendig, können die dabei entstehenden Kosten nach Absprache ebenfalls erstattet werden. Die erforderlichen Anträge erhält man bei der jeweils zuständigen Arbeitsagentur.

http://www.vedix.de/bewerbungskosten-arbeitsagentur-beteiligt-sich-daran-202/


anonym
beantwortet von Tetschee am 6. Oktober 2008 19:35
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normal nur bewerbungskosten, pro bewerbung 5€ ohne zusatzahlungen, einfach für alles


Anell
beantwortet von Anell am 6. Oktober 2008 19:35
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Vermutlich Fotos, Bewerbungsmappe, Papier, ggf. Druckermaterial anteilig, Kopierkosten, Porto. Es gibt, soweit ich weiß, eine Pauschale hierfür. Anell


regideur
beantwortet von regideur am 6. Oktober 2008 19:37
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Ich würde Quittungen für alle tatsächlich entstandenen Kosten vorlegen.


Virginia47
beantwortet von Virginia47 am 6. Oktober 2008 19:49
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Gar keine. Du musst vorher einen Antrag auf Beihilfe stellen. Und dann kannst Du die tatsächlich entstanden Kosten zurückerstattet bekommen. Allerdings will das Arbeitsamt dann auch die Bewerbungsunterlagen sehen, bzw. selbst verschicken.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 6. Oktober 2008 20:05

In der Regel zahlen die Pauschalen pro Bewerbung (5 € begrenzt auf 260 €/Jahr). Das ist denen einfach zu viel Aufwand, wenn jeder seine Belege sammelt und vorlegt.


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