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Welche Art der Zustellung soll man bei einer beruflichen Kündigung wählen?

gefragt von schmideck am 11.08.2008 um 17:51 Uhr

Es gibt mehrere Arten der Zustellung per Post. Welche soll man bei einer Kündigung wählen?

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Beruf x 14.600 Kündigung x 2.770 Arbeitsrecht x 2.172 Zustellung x 47

burle1976
beantwortet von burle1976 am 11. August 2008 17:52
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Einschreiben mit Rückschein

Kommentar von 4e0acaf7f52013e81f4a4a4f091134ffsmallArmindo am 11. August 2008 17:55

auf jeden Fall


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 11. August 2008 20:28
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Einschreiben mit Rückschein ist auf jeden Fall der sicherste Weg!


bitmap
beantwortet von bitmap am 11. August 2008 18:05
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Sicher ist eigentlich nur eine Zustellung per Gerichtsvollzieher. Die Post transportiert einen geschlossenen Brief, in dem alles mögliche drin sein kann. Da gibts doch keine Garantie. Wenn der AG sagt ''Ich hab mich zwar gewundert, dass mir Frau ... ne Einladung zu ihrer nächsten Gartenparty per Einschreiben geschickt hat, aber dass da eigentlich ne Kündigung im Umschlag hätte stecken sollen, konnt ich nicht wissen.''.


anonym
beantwortet von theodorus am 11. August 2008 17:53
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Unbedingt per Einschreiben mit Rückschein. Das wird als einziges vor Gericht als Beweis anerkannt.


anonym
beantwortet von WilhelmLangner am 3. September 2008 14:46
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Hallo zusammen,

kann mich euch nur anschließen: auf jeden Fall per Einschreiben kündigen! Ausführliche Informationen zum Thema Kündigung findet man auf der Seite von <a href="http://www.bwr-media.de/themen/personal/kuendigung/>bwr-media</a> .Dort habe ich mich auch für meine Kündigung informiert.


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 12. August 2008 08:29
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Eure Versteifung auf Einschreiben mit Rückschein in Ehren !

Ein Einschreiben- Rückschein sagt dem Grunde nach lediglich aus, dass der Umschlag an der Adresse zugestellt wurde ! Willst Du den Inhalt bestätigt haben, solltest Du das Schreiben von jemand anderem in den Umschlag stecken lassen,der dies am besten direkt bestätigt !

Denn wozu ein Einschreiben, doch nur weil man dem Adressanten misstraut !

Der könnte genau so gut behaupten einen inhaltslosen Umschlag bekommen zu haben , die Ausnahme , aber das gibt es bei schrägen Vögeln schon !

Kommentar von 70a5f2b8a33e9623a7d85ffd8fbf401csmallEddy21 am 12. August 2008 08:39

Die einzig sichere Art der Zustellung ist über den Gerichtsvollzieher der bestätigt den Inhalt des Schreibens ! Kostet aber bestimmt 15 € ! Alles andere ist Pipifax , und vor allem weggeworfenes Geld !

Kommentar von 70a5f2b8a33e9623a7d85ffd8fbf401csmallEddy21 am 12. August 2008 08:42

Lass einen Bekannten den Brief in einen Umschlag stecken, fahre mit Ihm am Briefkasten der Firma vorbei,lass Ihn den Brief abgeben, am besten gleich im Büro, wenn Du das Firmengelände nicht mehr betreten möchtest !

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 12. August 2008 19:51

''Eure Versteifung auf Einschreiben mit Rückschein in Ehren!''

Irgendwie scheinst du meine Antwort völlig ignoriert zu haben. Kann das sein?


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