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Welche Arbeits-Bescheinigung soll ich als Freiberuflerin der Krippe vorlegen?

gefragt von Pfefferschote am 10.12.2007 um 20:38 Uhr

Mein Mann und ich sind Freiberufler und müssen jetzt eine Arbeits-Bescheinigung zum Start der Krippenzeit für unseren Sohn vorlegen. Es ist sehr schwierig, bei wechselnden Auftraggebern eine solche Bescheinigung zu bekommen. Zumal ich mich erst dann wieder verstärkt um meine Auftraggeber kümmern kann, wenn der Kleine in der Krippe ist. Was könnt Ihr mir raten, wie ich mich verhalten soll?

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Beruf x 14.477 Kind x 2.602 Freiberufler x 186 Verhaltensweise x 48 Krippe x 39 Bescheinigung x 32 Auftraggeber x 13 Arbeits-Bescheinigung x 1

xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 10. Dezember 2007 20:44
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in solchen fällen ist das wie bei partnereinkommen beim arbeitsamt, die letzte steuerabrechnung oder eine selbsteinschätzung anhand der vergangenheit.


Wolfi0410
beantwortet von Wolfi0410 am 11. Dezember 2007 02:07
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Geht´s Dir um eine Arbeitsbescheinigung, d.h, das Du Arbeit hast oder um eine Verdienstbescheinigung wegen der Zuzahlung zu Krippenplatz? Wenn es um eine Arbeitsbescheinigung geht leg Deine Gewerbeanmeldung vor, bei Verdienstbescheinigung eben die letzte Steuererklärung


elmara
beantwortet von elmara am 10. Dezember 2007 21:22
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Selber eine Erklärung schreiben, dass du selbstständig mit wechselnden Auftraggebern arbeitest und letzte Steuererklärung vorlegen. Die Zahlen kannste ja schwärzen.


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