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Welche Ansprüche habe ich als Mieter einer abgebrannten Wohnung gegen den Vermieter?

gefragt von chypre am 14.10.2008 um 13:25 Uhr

Meine Wohnung ist im Mai abgebrannt, so sehr, dass sie nicht mehr bewohnbar ist bis Ende des Jahres (Aussage des vermieters). IM Juli habe ichdann die Wohnung gekündigt. Die Miete habe ich zurückerhalten für die zeit ab Wohnungsbrand. Ich mußte aber für meine Familie schnell eine Zwischenlösung finden und hatte dann auch über einen Makler eine möblierte Wohnung angemietet. Ich möchte nun diese MAklerprovision, die meine Hausratsversicherung nicht zahlt, vom Vermieter zurückerhalten. Geht das?

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Recht x 35.341 Miete x 3.319 maklerprovision x 39 mieterrechte x 36 wohnungsbrand x 8

andreas48
beantwortet von andreas48 am 14. Oktober 2008 13:28
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nein, denn das eine hat nichts mit dem anderen zu tun

dass du einen Makler gewählt hast ist dein ureigenstes Problem und weder auf Vermieter noch auf eine Versicherung abwälzbar


anonym
beantwortet von docbde am 14. Oktober 2008 13:38
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Welche Schuld trägt denn der Vermieter? Hat er die Wohnung angezündet?

In so einem Fall dürfte es schwierig werden, etwas zu bekommen -Stichwort: Höhere Gewalt.

Nicht an allem, das einem widerfährt, ist jemand schuld.


akademikus
beantwortet von akademikus am 14. Oktober 2008 13:31
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das denke ich nicht das du deinen alten vermieter in regress nehmen kannst. der wohnungsbrand war ja nicht vorhersehbar, oder? veilleicht hat der vermieter dafür eine versicherung. ich würde beim ortsansässigen stadt/ oder gemeinderat mir informationen einholen, in wie fern hier eine möglichkeit besteht, finanzielle hilfen zu bekommen. wenigstens ein zinsloses darlehn. gruss akademikus


zj1000
beantwortet von zj1000 am 14. Oktober 2008 13:28
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Selbstverständlich wenn der Vermieter die Wohnung vorsätzlich abgefackelt hat - sonst natürlich nicht.


Tippse
beantwortet von Tippse am 14. Oktober 2008 13:27
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Wodurch ist der Brand entstanden?


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