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Welche Angaben muss man als Versicherungsnehmer nicht machen?

gefragt von Fahrstein am 13.11.2007 um 14:56 Uhr

was muss man in einem Versicherungsvertrag angeben? Mir erscheint das recht viel, was der Versicherer alles wissen will.


Reply


Mehamm123
beantwortet von Mehamm123 am 13. November 2007 15:02
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Alle die, nach denen im Versicherungstrag n i c h t ausdrücklich gefragt wird. So einfach.


anonym
beantwortet von fink1 am 13. November 2007 14:58
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Auskünfte, die weder die Feststellung des Versicherungsfalls noch des Umfangs der Leistungspflicht des Versicherers betreffen, muss der Versicherungsnehmer nicht erteilen. (www.ratgebr-recht.de)


vampire
beantwortet von vampire am 13. November 2007 14:58
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dann lies uns den Antrag doch mal vor!


Edgar Niklaus
beantwortet von Edgar Niklaus am 13. November 2007 15:23
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Nach der neuen Vermittlerrichtlinie, muss ein Interessent der ein Versicherung abschließen will schon die Hosen runter lassen. Denn wenn er das nicht tut, kann eine ordnungsgemäße Beratung nicht erfolgen. Dies wirkt sich dann auf die Haftung des Versicherungsvermittlers aus. Ohne genaue Auskünfte keine Haftung für Falschberatung. Ist doch klar. Wenn der Berater nichts weiß, kann er dafür auch keine Haftung übernehmen.

Das ist praktizierter Verbraucherschutz.


litschy
beantwortet von litschy am 15. November 2007 11:27
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ich denke, es kommt da ganz auf die versicherung an, die man abschließt. bei hausrat muss man selbstverständlich mehr fragen beantworten, als bei einer privathaftpflichtversicherung.

um was für eine versicherung geht es denn genau? was wird denn alles gefragt?





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