was muss man in einem Versicherungsvertrag angeben? Mir erscheint das recht viel, was der Versicherer alles wissen will.
Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:
Alle die, nach denen im Versicherungstrag n i c h t ausdrücklich gefragt wird. So einfach.
Auskünfte, die weder die Feststellung des Versicherungsfalls noch des Umfangs der Leistungspflicht des Versicherers betreffen, muss der Versicherungsnehmer nicht erteilen. (www.ratgebr-recht.de)

Nach der neuen Vermittlerrichtlinie, muss ein Interessent der ein Versicherung abschließen will schon die Hosen runter lassen. Denn wenn er das nicht tut, kann eine ordnungsgemäße Beratung nicht erfolgen. Dies wirkt sich dann auf die Haftung des Versicherungsvermittlers aus. Ohne genaue Auskünfte keine Haftung für Falschberatung. Ist doch klar. Wenn der Berater nichts weiß, kann er dafür auch keine Haftung übernehmen.
Das ist praktizierter Verbraucherschutz.
ich denke, es kommt da ganz auf die versicherung an, die man abschließt. bei hausrat muss man selbstverständlich mehr fragen beantworten, als bei einer privathaftpflichtversicherung.
um was für eine versicherung geht es denn genau? was wird denn alles gefragt?