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Welche Anforderungen/Erwartungen stellt die ARGE an einem fortwährend kranken ALG1-Bezieher?

gefragt von diesirae am 06.08.2008 um 16:03 Uhr

Hallo!

Meine Mutter ist seit Ewigkeiten krankgeschrieben & wird ihren Beruf auch nicht mehr ausüben können. Der Arbeitgeber wird sie deswegen bald kündigen. Es wird darauf hinauslaufen, dass sie ALG 1 beantragt.. Nun sieht ihre Situation aber so aus, dass sie keine Arbeit mehr annehmen kann. Sie ist also nicht mehr vermittelbar. Was fordert da die ARGE? Muss sie trotzdem Bewerbungen schreiben, Umschulungen machen? Könnte man einen Rentenantrag stellen, der parallel läuft? Aber heißt das dann, dass die ARGE keine Forderungen an sie stellt und weiterhin bezahlt? Wie sieht es mit fortwährender Krankschreibung aus?

Über Antwort wär ich sehr dankbar!


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xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 6. August 2008 16:07
1x
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ob deine mutter für immer arbeitsunfähig ist werden gutachter feststellen, die werden von der agentur für arbeit beauftragt.

wenn es dann so ist, kann die mutter kein alg1 erhalten und wird grundsicherung erhalten, die ist in der höhe wie alg2.

grundsicherung muss dann auf den grunsicherungsamt beantragt werden bzw. sozialamt.

dort wird man ihr dann nahelegen, eine erwerbsunfähigkeitsrente zu beantragen, auch das entscheiden dann gutachter.

Kommentar von Simple_avatar4smallMietnormade am 6. August 2008 16:10

Zunächst hat Mama aber einen Anspruch auf ALGI schließlich wurde die Versicherung bezahlt.

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 6. August 2008 16:19

stimmt nicht, wenn sie arbeitsunfähig ist, steht sie dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung.

da gibt es kein alg1.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 6. August 2008 22:07

Richtig.


Mietnormade
beantwortet von Mietnormade am 6. August 2008 16:05
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Bei ALG I reicht der gelbe Schein um vom Amt nichts mehr zu hören.

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 6. August 2008 16:22

dann bekommt sie krankengeld von der krankenkasse bis zur aussteuerung.

alg1 gibt es nicht und wenn sie 100 jahre eingezahlt hat in die al-versicherung.


anonym
beantwortet von diesirae am 6. August 2008 16:07
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Danke erstmal für die Antwort!

Was beinhaltet der gelbe Schein?

Kenn mich da nicht aus?

Kommentar von Simple_avatar4smallMietnormade am 6. August 2008 16:09

Den kriegst Du vom Arzt und der heißt Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Ist halt gelb.


anonym
beantwortet von diesirae am 6. August 2008 16:13
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Jetzt bin ich etwas verwirrt ;)

Bekommt sie, wenn sie als nicht mehr arbeitsfähig eingestuft wurde, weiterhin ALG 1 bis die 15 Monate rum sind, oder rutscht sie dann vorher in die Grundsicherung ab?

Kommentar von Simple_avatar10smallxyungeloest am 6. August 2008 16:20

bei arbeitsunfähigkeit gibt es kein alg1, hat es noch nie gegeben.


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