ZwieZeit am 25.07.2008 um 22:55 Uhr
Jo, im Titel steht eigentlich schon alles. Fahrbahn, dann wie üblich der Radweg (davon getrennt) und Fußweg. Kreuzung. Für Fußgänger gibt es, ganz rechts eine Ampel mit Männchen, für Autofahrer über der Fahrbahn die großen. Welche Ampel gilt für mich (bei unterschiedlichen Schaltzeiten freilich), wenn keine gesonderte Fahrradwegampel vorhanden ist?

Dann gilt für dich die Ampel der Autofahrer, ganz klar!

Wenn der Radweg nicht zum Fußgängerübergang geführt wird, gilt die Ampel für die Autos.

Wenn die Verkehrsampel rechts vom Radweg steht, gilt sie auch für Radfahrer. Steht sie links vom Radweg, gilt die Fußgängerampel. Gibt es keinen Radweg, so gilt die Verkehrsampel - denn Radler haben auf dem Gehweg (Geh weg! :-))) nichts verloren.

Wenn du auf der Straße fährst, gilt die für Autos, wenn es einen Radweg gibt, der durch einen Bordstein von der Straße getrennt ist, gilt die Fußgängerampel.
ZwieZeit am 25. Juli 2008 23:06 und wenn der Radweg sowohl von Fahrbahn als auch von Fußweg durch Bordsteine getrennt ist?
DerTroll am 25. Juli 2008 23:11 Dann gilt vermutlich die Autoampel. Müßte mir das aber mal ansehen, daß ich das sagen kann. Foto wäre nicht schlecht. Darauf hinweisen tut die Tatsache, daß bei der Fußgängerampel nur ein Fußgänger abgebildet ist und nicht auch ein Radfahrer. Aber wenn es so wäre, mäßte der Haltestreifen für Autofahrer eigentlich auch auf dem Radweg eingezeichnet sein.
ZwieZeit am 25. Juli 2008 23:13 Es gibt hier in meiner Gegend einige Beispiele. Ich denke, ich mach wirklich mal ein Foto. Auf der Kreuzung sind zwischen allen drei Wegen gleichbreite unterbrochene Streifen...
Ja, Ihr habt Recht, solche sowohl ggü. den Fußgängern als auch ggü. der Straße durch niedrige Bordsteine abgetrennten Radwege gibts auch. Auch ohne Haltstreifen gilt dann die "Auto-Ampel" für den Radweg.
Ist der Fahrradweg (1) auf der Fahrbahn oder (2) auf dem Gehweg? Bei (1) fährste mit den Autos. Bei (2) GEHST Du mit den Fußgängern. Ich weiß, das macht keine/r. Aber ich saehe nicht, daß dir n "Männchen" in der Ampel Vorrang vor abbiegenden andren Verkehrsteilnehmern gibt. Diesen Vorrang haste m. E. nur, wenn die Fußgängerampel auch das Radlersymbol enthält.

wenn der fahrradweg auf dem gehweg ist musst du über die fußgängerampel schieben LG
Eben, seh ich auch so. Nur leider hat es sich bei vielen Radlern eingebürgert, das zu mißachten und eine Vorfahrt ggü. abbiegenden Verkehrsteilnehmern einzufordern, die ihnen nicht zusteht. Dies erhöht die Unfallgefahr
ZwieZeit am 25. Juli 2008 23:12 Als Geradeausfahrer oder -geher habe ich bei grüner Ampfel Vorfahrt/-gang ggü. Abbiegern
Mir ging es um DEN FALL, daß ein Radler oberhalb des Bordsteins geradeaus fährt und kein Fußgänger anwesend ist. Wenn die Ampel nur ein Fußgänger-Symbol hat, seh ich keinen Vorrang für den Radler ggü. den abbiegenden andren Verkehrsteilnehmern! Und zwar unabhängig davon, ob es sich um einen auf dem Fußweg verlaufenden Radweg handelt, oder ob der Radler eh illegal aufm Gehweg fährt.
Falsch! - Ist der Gehweg als benutzungspflichtiger Radweg ausgeschildert (blaues Schild mit u.a. einem Fahrrad drauf), MUß der Radfahrer auf diesem Radweg fahren und hat bei Geradeausfahrt VORFAHRT gegen Rechtsabbieger. Das ist übrigens eine der Hauptgründe, warum Radwege so gefährlich sind - Abbiegeunfälle. Die Radfahrer bewegen sich zu schnell (> Schrittgeschwindigkeit) als das der Autofahrer sie rechtzeitig sehen kann. Fährt der Radfahrer illegal auf einem Gehweg, gefährdet er nicht nur sein Leben sondern hat auch rechtliche keine Vorfahrt. Ich kann mir aber gut vorstellen, daß Autofahrer eine Mitschuld bekommen.