Hallo:-) Habe heut auch mal wieder eine Frage. Bisher ist mir bekannt, dass ich 10 Tage bei Krankheit meines Kindes zur Betreuung habe. Dies gilt bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Nun habe ich gehört, dass dies bis zur Vollendung des 15. Jahres gelten soll.
Meine Frage nun: Weis hier jemand etwas genaueres? Und wo könnte man dies nachlesen??
Vielen Dank!
In was für einem Arbeitsverhältnis stehst du? (Beamte / Angestellte / Selbstständig ...?)
soviel ich weiss ist es das 12te Lebensjahr. Auch die Medis musst Du dann selbst zahlen bzw, die Eigenbeteiligung. Von 15 habe ich noch nie was gehört-.
Mir ist nicht bekannt, dass die Altersgrenze auf 15 Jahre erhöht worden wäre. Evtl. handelt es sich dabei aber um eine freiwillige Leistung der Kasse. Frage doch einfach mal bei der Kasse nach.