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Welche Altershöchstgrenze bei Erkrankung Kind?

gefragt von grenzwolf44 am 30.04.2009 um 10:34 Uhr

Hallo:-) Habe heut auch mal wieder eine Frage. Bisher ist mir bekannt, dass ich 10 Tage bei Krankheit meines Kindes zur Betreuung habe. Dies gilt bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Nun habe ich gehört, dass dies bis zur Vollendung des 15. Jahres gelten soll.

Meine Frage nun: Weis hier jemand etwas genaueres? Und wo könnte man dies nachlesen??

Vielen Dank!


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flamingstar
beantwortet von flamingstar am 30. April 2009 10:34
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Frage mal bei der Krankenkasse.


mingi
beantwortet von mingi am 30. April 2009 10:36
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In was für einem Arbeitsverhältnis stehst du? (Beamte / Angestellte / Selbstständig ...?)


mangoaxel
beantwortet von mangoaxel am 30. April 2009 10:37
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10 Tage stimmt, aber die Kasse weiß mehr.


Morpheus99
beantwortet von Morpheus99 am 30. April 2009 10:40
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soviel ich weiss ist es das 12te Lebensjahr. Auch die Medis musst Du dann selbst zahlen bzw, die Eigenbeteiligung. Von 15 habe ich noch nie was gehört-.


Isartaucher
beantwortet von Isartaucher am 30. April 2009 10:44
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Mir ist nicht bekannt, dass die Altersgrenze auf 15 Jahre erhöht worden wäre. Evtl. handelt es sich dabei aber um eine freiwillige Leistung der Kasse. Frage doch einfach mal bei der Kasse nach.


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