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Weiterzahlung der Miete trotz neuen Mieter

gefragt von punsel82 am 03.07.2008 um 20:39 Uhr

Hallo!

Ich habe Anfang Mai meine Wohnung, bedingt durch einen Wohnortwechsel gekündigt. Die Wohnung wurde auch schon an meine Vermieter übergeben. Miete hätte ich noch bis August zahlen müssen. Am Tag der Wohnungsübergabe kam ein Passant bei der Wohnung vorbei und meinte zu mir, dass ein Bekannter von ihm demnächst nun dort einzieht. Meine Vermieter erzählten mir jedoch am selben Tag ein paar Stunden später, dass nur Interessenten da wären, jedoch noch kein Mieter dort einziehen würde. Die Wohnung sieht jedoch mittlerweile vollkommen bewohnt aus. Muss ich die Miete weiterzahlen? Wäre für eine schnelle Antwort dankbar. =o) Viele Grüße


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Reply


reveal8
beantwortet von reveal8 am 3. Juli 2008 20:44
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Ich würde einfach zu ihm sagen er möchte di doch bitte die Sclüßel nochmal geben weil Beknnte dort übernachten möchten und du zahlst ja schließlich auch noch. Geben muss er sie dir wird er aber nur machen wenn wirklich keiner dort wohnt, ansonsten wird er mit der Wahrheit raus rücken müssen. Viel Erfolg! LG

Kommentar von 5158c3ec2673b97e7143207edfb155cesmallgeige am 3. Juli 2008 21:05

Das wär mir auch das Geld wert, unangekündigt mit einem Schlüsseldienst 'meine' Wohnung zu öffnen. Gute Idee von Dir, DH!


linuxopa
beantwortet von linuxopa am 3. Juli 2008 20:42
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Wenn die Wohnung definitiv vermietet ist, nein.

Mit Zeugen einmal hingehen und klingeln, dann kann der Vermieter behaupten was er will.


pegolina
beantwortet von pegolina am 3. Juli 2008 20:42
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Suche dir Zeugen, die bestätigen, daß die Wohnung mitlerweile vermietet ist schreibe deinem Vermieter, daß du unter diesen Umständen die Miete nicht mehr zahlst. Erkundige dich sicherheitshalber noch mal bei einem Anwalt für Mietrecht oder dem Miterbund.


pippi60
beantwortet von pippi60 am 3. Juli 2008 20:41
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Wenn sie bewohnt ist, dann nicht! Schaue auf das Klingelschild. Wohnt da jetzt ein neuer Mieter, dann brauchst Du nicht mehr zahlen!


anonym
beantwortet von jotde01 am 3. Juli 2008 20:52
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zu welchem Termin hast du gekündigt? Hast du die Schlüssel schon abgegeben (wenn ja, warum?). Wenn du noch Miete zahlst dann müßtests du auch noch Zugang zur Wohnung haben und dann könnte niemand anderes darin wohnen. Wenn du aber keinen Zugang mehr hast spricht vieles dafür, dass der Vermieter deine Vorgehensweise akzeptiert hat. Ich würde den Infos von pegolina zustimmen.





bitmap
beantwortet von bitmap am 3. Juli 2008 20:41
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Du hast also keinen Zugang mehr zu der Wohnung (Schlüssel auch abgegeben?)?


Andreas Bartmann ..oommmmmmm........
beantwortet von Andreas Bartmann ..oommmmmmm........ am 3. Juli 2008 20:42
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und wahrscheinlich noch mit nebenkosten,strom etc,.

sorry natuerlich nicht .sage ich als laie jedenfalls.


anonym
beantwortet von punsel82 am 3. Juli 2008 21:42
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vielen dank erstmal für die schnellen Antworten. am klingelschild steht noch mein name! meine vermieter sind allerdings für die nächsten wochen verreist. da ich jetzt leider mehrere hundert km weiter weg wohne, kann ich nicht persönlich vorbeigehen und nachschauen. habe aber eine freundin beauftragt dort vorbeizuschauen und zu klingeln. die schlüssel hab ich leider nicht mehr, da meine vermieter erst dann wieder zurückkommen, wenn meine mietzeit eigentlich schon abgelaufen wäre. sollte da jemand wohnen, könnte ich ja versuchen eine schriftliche bestätigung von ihm zu bekommen, wann er dort eingezogen ist. oder was meint ihr?

Kommentar von Obelhicks am 3. Juli 2008 22:26

gibt es keine Nachbarn, die Auskunft geben können? Was ist mit dem Strom? hast du den abgemeldet, hat der Stromlieferant abgeklemmt, gibt er evl. Auskunft über wiederanmeldung auf welchen Namen? Was ist mit nebenkosten die nach qm oder Einheit abgerechnet werden? hast du ein Wohnungsübergabeprotokoll? Es gibt so einen Sack voll Fragen daß ich den Mieterverein empfehle. da bekommst du für einen geringen Jahresbeitrag alle antworten.

Kommentar von 5bb4f711fff682cfd0ba50e960106bdbsmallKr4bat am 3. Juli 2008 23:01

Stell dich doof und frag nach, ob dein Stromzähler schon umgemeldet ist auf den Vermieter:
richtig, frag den Energieversorger, wenn der Stromzähler umgemeldet ist auf den Vermieter, dann haste Pech, wenn es aber ein anderer Name ist, dann Glück.
Sofort einen Anwalt nehmen!


anonym
beantwortet von goldie25 am 4. Juli 2008 21:20
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Nein denn wenn ein Nachmieter da ist brauch man nicht weiter Zahlen.




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