Advocard Rechtschutzvers. 5 Jahresvertrag abgeschlossen vor etwa 4 Jahren. Letztes Jahr hatte ich nicht mehr weitergezahlt-da keine Kohle da war und auch überhaupt nicht mehr daran gedacht. Hatte zwischendurch geheiratet und bin umgezogen. Also haben die meine neuen Daten garnicht mehr im Besitz gehabt. Nun haben die natürlich nach dieser Zeit meinen neuen Namen+Adresse rausgefunden und mir eine Rechnung in 3 stelliger höhe zukommen lassen. Wenn man aber sozusagen ein Jahr keine Zahlungen tätigt, erlischt der Versicherungsschutz und man ist demnach nicht mehr versichert. Haben die Versicherungen Anwaltlich das Recht, die Restzahlung anzufordern?+Mahngebühren versteht sich ;)
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Ja, Du musst zahlen.

Das habe ich früher auch mal gedacht, bei manchen klappt das auch, nicht aber beim Rechtsschutz. Mir haben sie gleich einen Anwalt vorgestellt!! Ich hab dann gezahlt und war sicher 20 Jahre in diesem Rechtsschutz!
Naja zum Glück habe ich die Kündigung dahin schon abgeschickt. Ich wollte nur wissen ob es dazu auch eine einsehbare Rechtslage im I-net gibt.

Vertrag ist Vertrag, du mußt zahlen. Aussitzen macht die Sache nur teurer... und da du eh schon keine Kohle hast, zahl lieber jetzt, bevor es richtig teuer wird...
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Wenn du dann nicht mehr zahlen kannst, kündige rechtzeitig. Evtl. kannst du der Versicherung auch darstellen, wie deine Situation aussieht und ihr findet eine Lösung, aber einfach nicht zahlen geht nach hinten los...
Das habe ich bereits hinter mir! Kannst du dir meinen Text bitte nochmal durchlesen?
schlaumeier92 am 11. Juli 2008 21:33 Das der Vertrag erlischt, ist falsch. Die Versicherung ist von der Leistung befreit sobald du nicht gezahlt hast, aber immer noch berechtigt die Forderung einzuziehen...
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Deine abschließende Frage läßt sich mit einem Wort beantworten: JA