ring2 am 03.12.2007 um 15:43 Uhr
Nehmen wir an, eine große Fluggesellschaft bietet ein Gewinnspiel an und erklärt gegenüber den Teilnehmern folgendes zur Verwendung ihrer Daten:
Bestimmungen zum Datenschutz
"Ihre o.g. personenbezogenen Daten werden ausschließlich durch "XY-Fluglinie" und seine Medienpartner für das Gewinnspiel genutzt. Eine Datenweitergabe an Dritte geschieht zu keinem Zeitpunkt."
Bedeutet dies, dass die Daten (vor allem die E-Mail) ausschließlich für das Gewinnspiel, also nur zur Gewinnbenachrichtigung (bzw. Nicht-Gewinn) genutzt werden dürfen? (via, und mehr Infos: http://www.ringfahndung.de/archives/billiges-e-mail-adressen-sammeln-bei-germanw...
Theoretisch ja. Seltsamerweise (selbst ausgetestet) funktioniert das auch solange, wie genau diese Adresse in keinem anderen Gewinnspiel etc. verwendet wird. Registriert man sich mit der selben Email-Adresse jedoch noch woanders, dann gehen so ca. 2 Wochen später plötzlich Spam- und andere Email-Informationen los. Seltsam nicht?
Ich kann mir das nur so erklären, dass der Hinweis eigentlich rechtlich bindend ist und die Email-Adresse nicht weitergegeben werden dürfte. In gewissen Datensammlungen wird sie aber vermutlich trotzdem weitergegeben. Sobald eine zweite (mindestens) Verwendung erfolgt, dann dürfte es dem Eigentümer der Mail sehr schwer fallen zu beweisen, wer denn sich an die Regeln nicht gehalten hat und die E-Mail-Adresse weitergegeben hat. Das ist sowas wie ein Freibrief und plötzlich landet deine E-Mail-Adresse auf allen möglichen Listen.
Abhilfe: Bei Gewinnspielen gewinnt man eh nichts, deswegen gar nicht erst teilnehmen. Und wenn man es trotzdem machen will, dann mit freien Email-Adressen (gmx, web.de und co). Wenn der Spam zunimmt einfach die Adresse wechseln und die alte ungültig machen (auf diese Weise braucht man sich auch von Listen nicht mehr abzumelden, die bekommen es irgendwann schon mit, dass alle Mails wieder zurückkommen). Mit "echten" Privatadressen (oder Firmenadressen), z.B. in der Form Vorname.Name@emailadresse.Domain, würde ich nie an Gewinnspielen teilnehmen. Allerdings haben diese Adressen zusätzlich noch den Nachteil, dass Mailgeneratoren diese als erstes ausspucken, deswegen lieber eine nicht ganz so gewöhnliche als primäre Adresse verwenden.

Du hast doch einer Weitergabe an die "Medienpartner" zugestimmt. Und schon kriegst Du Werbung.
ring2 am 3. Dezember 2007 15:52 Nee. Imho ist die Formulierung "für das Gewinnspiel genutzt" ... die einschränkende Formulierung. ODER?

Mit der Formulierung Medienpartner ist haus und hof geöffnet. Das muss richtig fixiert sein laut Bundesdatenschutzgesetz. Hier ist dem nicht nachgekommen. Wenn man es darauf anlegen würde bekommt man vor Gericht Recht.

nö, da gibt es bestimmt 78685 Medienpartner
HerrLich am 3. Dezember 2007 15:46 Genau so ist es.

Glaube ich nicht. Frag' doch mal bei der Fluglinie, wer ihre "Medienpartner" sind.