Weiterhin Kindergeld?
Hallo,ich habe Kindergeld für mich beantragt(23 J.) da ich jetzt nochmal eine Ausbildung mache.Ich habe zwei Kinder für die ich natürlich auch Kindergeld bekomme. Jetzt hat die Familienkasse mir schon 2 mal geschrieben das sie gerne das Einkommen des Vater,meines Sohnes wissen möchten.Daraufhin antwortete ich jetzt zum zweiten mal,dass sie sich da mit dem J-Amt in Verbindung setzen müssen,da ich mit ihm keinen Kontakt habe. Das Einkommen meines Freundes(Papa vom Jüngsten) wissen sie. Können die daraufhin meinen Antrag ablehnen?Weil ich habe ja garkeine Chance an eine Lohnabrechnung o.ä ranzukommen,selbst das Jugendamt dürfte MIR KEINE Auskunft geben.Vielen Dank.
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http://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Kindergeld_Fachaufsicht/Familienkassen/Di...
Dienstanweisung zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs nach dem X. Abschnitt des Einkommensteuergesetzes (DA-FamEStG) Stand 2012, als pdf im Internet
Lies in der Dienstanweisung nach unter Punkt:
"DA 31.2.3 Kindergeldanspruch bei Vorliegen eines vorrangigen Unterhaltsanspruchs des Kindes nach § 1615l BGB"
Hier sind auch Berechnungsbeispiele und Du kannst ausrechnen, ob ein Kindergeldanspruch für Dich besteht.
Zum Vater des Kindes kann die Familienkasse sicher ein Auskunftsersuchen an das Finanzamt oder die Arbeitsagentur stellen. Ich würde aber davon ausgehen, dass es darauf ankommt, was er tatsächlich an Dich zahlt. "Bei der Mangelfallprüfung ist auf tatsächliche Unterhaltsleistungen des Kindesvaters abzustellen." Sicher hast Du irgendein Papier, in dem steht, ob und in welcher Höhe Du Unterhalt bekommst.
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Stell deine Lage ausführlich und verständlich dar, insbesonders den Kontaktabbruch. Du kannst die FK auffordern selbst den Betreffenden anzuschreiben, da die auch Zwangsmittel einsetzen können.
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Ja,dass ist ja alles schon geklärt. Die wollen Wortwörtlich SEIN EInkommen wissen,sprich eine Lohnabrechnung,Arbeitslosenbescheid oder sonstige Auskünfte über SEINE EINNAHMEN.
Trotzdem Danke.
Die Familienkasse kann ein Auskunftsersuchen nach § 93 Abgabenordnung an Personen und Behörden stellen. Du musst mitwirken, aber nur soweit, wie Du das kannst. Ich denke, sie machen es sich da nur etwas zu leicht. Außerdem würde ich eine Begründung verlangen. In der Dienstanweisung steht ausdrücklich, dass mit dem gezahlten Unterhalt gerechnet wird. Die Nachfrage bedeutet, dass sie die Unterhaltsberechnung einer anderen Behörde nicht anerkennen. Das darf nicht sein.
Das Auskunftsersuchen kann gestellt werden, wenn die Nachfrage bei Dir nicht zum Erfolg führt. Du wirst darüber informiert, dass bei anderen Auskünfte eingeholt werden.
Danke für die Anerkennung. Alles Gute im neuen Jahr.
FG Münster · Urteil vom 30. November 2012 · Az. 4 K 1569/12 Kg
http://openjur.de/u/590998.html
Es wird nicht mehr auf die Unterhaltssituation abgestellt. Das Urteil widerspricht der Dienstanweisung.