Frage von Huepper1988 31.12.2012

Weiterhin Kindergeld?

  • Hilfreichste Antwort von Zufaelliger 31.12.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    http://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Kindergeld_Fachaufsicht/Familienkassen/Di...

    Dienstanweisung zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs nach dem X. Abschnitt des Einkommensteuergesetzes (DA-FamEStG) Stand 2012, als pdf im Internet

    Lies in der Dienstanweisung nach unter Punkt:

    "DA 31.2.3 Kindergeldanspruch bei Vorliegen eines vorrangigen Unterhaltsanspruchs des Kindes nach § 1615l BGB"

    Hier sind auch Berechnungsbeispiele und Du kannst ausrechnen, ob ein Kindergeldanspruch für Dich besteht.

    Zum Vater des Kindes kann die Familienkasse sicher ein Auskunftsersuchen an das Finanzamt oder die Arbeitsagentur stellen. Ich würde aber davon ausgehen, dass es darauf ankommt, was er tatsächlich an Dich zahlt. "Bei der Mangelfallprüfung ist auf tatsächliche Unterhaltsleistungen des Kindesvaters abzustellen." Sicher hast Du irgendein Papier, in dem steht, ob und in welcher Höhe Du Unterhalt bekommst.

  • Antwort von Rheinflip 31.12.2012

    Stell deine Lage ausführlich und verständlich dar, insbesonders den Kontaktabbruch. Du kannst die FK auffordern selbst den Betreffenden anzuschreiben, da die auch Zwangsmittel einsetzen können.

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