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Weiterbezug von ALG II Leistungen nach Arbeitsaufnahme

gefragt von hotspot am 09.06.2008 um 17:50 Uhr

nach 2 Monaten Praktikum habe ich jetzt zum 01.06.08 eine Stelle angenommen. Leider nur Teilzeit. Die erste Gehaltszahlung erfolgt Ende Juni. Weil ich bei der ARGE angegeben habe, daß ich ab Juni Arbeit habe, hat mir der Sachbearbeiter sofort jede weitere Zahlung gestrichen. Begründung: Das Juni-Gehalt wird auf die Juni-Zahlung angerechnet. Die letzte Zahlung von der ARGE (HLU für Mai) wurde Ende April gezahlt. Bei dieser Regelung müßte ich ein Monat ohne Geld auskommen. Meiner Meinung nach können Zahlungen die ich noch nicht erhalten habe nicht auf die HLU angerechnet werden, Anrechnung wäre somit erst ab Juli möglich, womit ich auch kein Problem ha


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ARGE (183)
Hartz IV (137)
ALG II (24)
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Reply


anonym
beantwortet von Werniman am 9. Juni 2008 18:05
0x
Thumb_up

Doch...sie können angerechnet werden. ALG2 wird (im Gegensatz zum ALG1) nach dem Zuflussprinzip gezahlt und zwar immer für den Monat,in dem es gezahlt wird. D.h. das ALG2 vom 1.6. ist für den Juni gedacht. Zufluß heißt dann,daß du im Juni nicht mehr bedürftig bist,wenn du Ende Juni deinen Lohn/Gehalt kriegst...auch wenn es erst am 31. gezahlt wird und du mit dem ALG2 vom Mai 2 Monate überbrücken musst. Ist nicht fair, steht aber leider so im Gesetz. Daher würde ich jedem empfehlen, die neue Stelle erst im Juni zu melden...dann muss man die Kohle zwar auch zurückzahlen,aber das kann man auch in Raten tun und man kommt zumindest über den 1.Monat.




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