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Weiterarbeiten trotz Kündigung

gefragt von ElSoRn am 10.07.2009 um 11:49 Uhr

Wenn mir in der Probezeit gekündigt wird, Kündigungsfrist beträgt 2 Wochen, muss ich diese dann noch arbeiten gehen? Und werde ich für diese zwei Wochen dann auch noch bezahlt?


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seichewatan
beantwortet von seichewatan am 10. Juli 2009 11:50
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Kündigungsfrist muss du einhalten! die Zeit wird auch weiterbezahlt


kariyes
beantwortet von kariyes am 10. Juli 2009 11:50
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ja! ich würd aber krank machen. dann hat er die strafe weil er dich nicht eingestellt hat ;)

Kommentar von 32f304e97e8256bb488ed12df7814a70smalleddali am 10. Juli 2009 11:50

was ist denn das für eine Einstellung....

Kommentar von 010599169bf5d667e978fb41a2a691cfsmallkariyes am 10. Juli 2009 11:51

wenn er/sie eh nicht eingestellt wird isses doch egal...

Kommentar von 2896b4924a24d2822537f3af1759ca2asmallWolkenheim am 10. Juli 2009 11:51

eine,die nicht zur Einstellung führen würde^^

Kommentar von 010599169bf5d667e978fb41a2a691cfsmallkariyes am 10. Juli 2009 11:52

wenn er/sie eh gekündigt wurde, dann kann man auf jeden fall nicht nochmal gekündigt werden!

Kommentar von C5556c6d786be149a4ecfcf858f1d5aasmalllilith666 am 10. Juli 2009 11:52

würde ich genauso machen warum die 2 wochen noch arbeiten

Kommentar von 010599169bf5d667e978fb41a2a691cfsmallkariyes am 10. Juli 2009 12:26

in den 2 wochen hat man dann halt zeit sich was neues zu suchen... ist doch super ;-)

Kommentar von FreeEagle am 10. Juli 2009 12:25

Und wieder so einer... Du bist Deutschland!


anonym
beantwortet von dudud am 10. Juli 2009 11:50
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aber natürlich


anonym
beantwortet von Annaberg am 10. Juli 2009 11:50
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Ja, Du musst arbeiten gehen und Du bekommst die zweiwöchige Kündigungszeit auch bezahlt.


eddali
beantwortet von eddali am 10. Juli 2009 11:50
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ja sicher mußt Du die 14 Tage noch arbeiten. Bezahlt werden sie auch, was denn sonst.


anonym
beantwortet von corimaus am 10. Juli 2009 11:50
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ja mußt du, es sei denn du wirst krank


simba67
beantwortet von simba67 am 10. Juli 2009 11:50
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ja musst du. hast du noch resturlaub?


Panikgirl
beantwortet von Panikgirl am 10. Juli 2009 11:51
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Du wirst für diese 2 Wochen bezahlt und eigentlich bist Du dann auch noch dort beschäftigst und solltest bei der Arbeit richtig genommen erscheinen. Hast ja aufgrund Deiner Zeit dort pro Monat 2,5 Tage Urlaub erwirtschaftet - also - vielleicht bedeutet das für Dich ja schon, dass Du eine Woche davon fern bleiben könntest?!


Perle0106
beantwortet von Perle0106 am 10. Juli 2009 11:53
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klar der vertrag ist gültig bis zu deinem letzen arbeitstag, also in 2 Wochen... also arbeiten gehen unddafür bezahlt werden, ausser man ist krank...


lenzing42
beantwortet von lenzing42 am 11. Juli 2009 11:28
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Dein Arbeitsvertrag ist gültig bis zum Ablauf der Kündigungsfrist und ist bis dahin auch von dir zu erfüllen.Solltest du noch Urlaubsanspruch haben,kannst du mit dem Arbeitgeber darüber sprechen,ob und wann du den nehmen kannst.Wenn der nicht gewährt wird,muss der Arbeitgeber ihn abgelten.

Und lass dich nicht zum absichtlichen Krankfeiern verleiten,wie dir hier empfohlen wurde.Auch wenn der Arbeitgeber dir gekündigt hat,ist ein sauberer Abgang immer der bessere Weg.

Übrigens ist der AG verpflichtet,dir für einen evtl.Vorstellungstermin frei zu geben.


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