Wenn mir in der Probezeit gekündigt wird, Kündigungsfrist beträgt 2 Wochen, muss ich diese dann noch arbeiten gehen? Und werde ich für diese zwei Wochen dann auch noch bezahlt?
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Kündigungsfrist muss du einhalten! die Zeit wird auch weiterbezahlt

ja! ich würd aber krank machen. dann hat er die strafe weil er dich nicht eingestellt hat ;)
eddali am 10. Juli 2009 11:50 was ist denn das für eine Einstellung....
kariyes am 10. Juli 2009 11:51 wenn er/sie eh nicht eingestellt wird isses doch egal...
Wolkenheim am 10. Juli 2009 11:51 eine,die nicht zur Einstellung führen würde^^
kariyes am 10. Juli 2009 11:52 wenn er/sie eh gekündigt wurde, dann kann man auf jeden fall nicht nochmal gekündigt werden!
lilith666 am 10. Juli 2009 11:52 würde ich genauso machen warum die 2 wochen noch arbeiten
kariyes am 10. Juli 2009 12:26 in den 2 wochen hat man dann halt zeit sich was neues zu suchen... ist doch super ;-)
Und wieder so einer... Du bist Deutschland!
Ja, Du musst arbeiten gehen und Du bekommst die zweiwöchige Kündigungszeit auch bezahlt.

ja sicher mußt Du die 14 Tage noch arbeiten. Bezahlt werden sie auch, was denn sonst.

Du wirst für diese 2 Wochen bezahlt und eigentlich bist Du dann auch noch dort beschäftigst und solltest bei der Arbeit richtig genommen erscheinen. Hast ja aufgrund Deiner Zeit dort pro Monat 2,5 Tage Urlaub erwirtschaftet - also - vielleicht bedeutet das für Dich ja schon, dass Du eine Woche davon fern bleiben könntest?!

klar der vertrag ist gültig bis zu deinem letzen arbeitstag, also in 2 Wochen... also arbeiten gehen unddafür bezahlt werden, ausser man ist krank...

Dein Arbeitsvertrag ist gültig bis zum Ablauf der Kündigungsfrist und ist bis dahin auch von dir zu erfüllen.Solltest du noch Urlaubsanspruch haben,kannst du mit dem Arbeitgeber darüber sprechen,ob und wann du den nehmen kannst.Wenn der nicht gewährt wird,muss der Arbeitgeber ihn abgelten.
Und lass dich nicht zum absichtlichen Krankfeiern verleiten,wie dir hier empfohlen wurde.Auch wenn der Arbeitgeber dir gekündigt hat,ist ein sauberer Abgang immer der bessere Weg.
Übrigens ist der AG verpflichtet,dir für einen evtl.Vorstellungstermin frei zu geben.