Meist vor Tunneleinfahrten steht ein weißes Schild, auf dem per Pictogram hingewiesen wird, dass man Licht einschalen soll. Ist dieses Schild eigentlich verbindlich? Kann derjene, der dieses Schild ignoriert ein Buß-oder Verwarngeld bekommen?

Ja, Du musst in diesen Tunneln das Licht aus Sicherheitsgründen einschalten. Tust Du es nicht bezahlst Du meines Wissens nach ein Bußgeld.
Auch ohne Hinweis durch ein Schild: Lichtpflicht im Tunnel. Eisfach mal in der StVO nachlesen :-)
Nicht das Schild ist verbindlich, sondern die gesetzliche Lichtpflicht im Tunnel, das Schild ist ein freundlicher Hinweis darauf.
sender am 31. März 2008 21:18 So sieht's aus.
Falls Du einmal durch eine ganz üble Verschiebung der Raumzeit solch ein Schild ohne Tunnel präsentiert bekommst, kannst Du es beruhigt ignorieren. Aber vergiss nicht, die Geschwindigkeitsbeschränkung zu beachten!
Natürlich, alle Verkehrsschilder sind rechtsverbindlich
boriswulff am 31. März 2008 21:03 DH!. Ich frage mich ernsthaft wieso Leute glauben es gäbe Verkehrsschilder die nicht rechtsverbindlich sind. Wenn sie es nicht wären, warum stellt man sie denn erst auf?

Die Verbindlichkeit von Verkehrsschildern hängt nicht von ihrer Farbe ab!

Verkehrsschilder haben immer eine Verbindlichkeit, so dass niemand sagen kann, das habe ich nicht gewusst und der Grat von fahrlässig zu grob fahrlässig ist sehr klein hinsichtlich eventueller Versicherungsleistungen..
Wenns knallt würde ich schon sagen, dass er dann eine Strafe zahlen muss.Bzw. wenn die Polizei auch gerade zu dieser Zeit im Tunnel unterwegs ist werden die sicher mal anfragen warum man vergessen hat das Licht anzumachen.

Es gibt nur wenige Schilder die nicht verbindlich sind. Z.B. ein rundes blaues mit 100 drauf!
pooky am 31. März 2008 23:33 Falsch! Das ist das Zeichen für Mindestgeschwindigkeit und ist sehr wohl rechtsverbindlich. Das Zeichen hat die Kennung 275 und die dazugehörige Regelung ist im §41 StVO (Vorschriftszeichen) zu finden:
Zeichen 275 - Vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit
verbietet, langsamer als mit einer bestimmten Geschwindigkeit zu fahren. Es verbietet Fahrzeugführern, die wegen mangelnder persönlicher Fähigkeiten oder wegen der Eigenschaften von Fahrzeug oder Ladung nicht zu schnell fahren können oder dürfen, diese Straße zu benutzen. Straßen-, Verkehrs-, Sicht- oder Wetterverhältnisse können dazu verpflichten, langsamer zu fahren.
pooky am 31. März 2008 23:42 Womöglich meinst Du das Zeichen 380, ein eckiges blaues Schild mit einer Zahl. Das ist das Zeichen für die Richtgeschwindigkeit. Eine Überschreitung dieser Vorgabe wird nicht geahndet, bei einem Unfall kann aber die höhere Geschwindigkeit bei der Frage einer Mitverantwortung eine Bedeutung spielen.
Zander1961 am 1. April 2008 18:26 stimmt Das eckige mein ich ;)
DH: http://www.umwelt-online.de/cgi-bin/parser/Drucksachen/drucknews.cgi?texte=0060_2D06