krubi am 18.05.2007 um 12:50 Uhr
Ein Mann heiratet zum zweiten Mal und hat zwei Söhne aus erster Ehe.
Wer erbt nach geltendem Recht wieviel vom Haus- und Grundbesitz a) mit Ehevertrag und b) ohne Ehevertrag?
Und könnte er ggf. die gesetzliche Erbfolge außer Kraft setzen durch ein anderslautendes Testament?

Die gesetzliche Erbfolge bedenkt die jetzige Ehefrau und die leiblichen Kinder des Verstorbenen. Die jetzige Ehefrau erhält ein Viertel Erbteil und ein Viertel Zugewinnausgleich (bei gesetzlichem Güterstand), die Kinder teilen sich den Rest zu gleichen Anteilen. Die geschiedene Ehefrau hat keinen Erbanspruch mehr. Wenn der Mann ein Testament macht, in dem er die Ehefrau zur Alleinerbin erklärt, so haben seine Kinder als Erben erster Ordnung einen Pflichtteilsanspruch, der die Hälfte des gesetzlichen Erbteils beträgt. (§ 1922 BGB und folgende.) Wegen eines Ehevertrages oder eines Testaments würde ich mich in diesem Fall an einen Notar wenden.

Ich denke dies könnte ein nützlicher Link für Dich sein . http://www.internetratgeber-recht.de/Erbrecht/frameset.htm? Schönes WE und Gruß odemtann