Jariel am 16.03.2009 um 19:17 Uhr
Unsere Rechtslehrerin meinte, man darf paragraphen und so ne abfolge an paragraphen hinzeichnen, wobei der Oberstufenbetreuer meinte man darf nur einen einzigen paragraphen pro absatz hinschreiben, aber eine abfolge von paragraphen, eine sogenannte "paragraphenkette" sei verboten? Was stimmt nun?
Das Fach heisst Wirtschaft und Recht im Bundesland Bayern.

teilweise gelten im BGB doch kausale Zusammenhänge. Unverständlich, wenn man Kausalzusammenhänge aus verschiedenen Paragraphen nicht nennen darf
Der Oberstufenbetreuer meinte, nur ein Paragraph als Querverweis, aber keine "Paragraphenkette". So eine Kette würde das Abitur erheblich erleichtern, weil man nur stur diese Kette bei einem Fall abarbeiten müsste, aber vielleicht meint das Bundesministerium das sei zu einfach?
vmtl. soll der kausalzusammenhang im Kopf gespeichert sein und nicht vom Blatt abgeschrieben werden; könnte evtl. Únterschleif dabei rauskommen