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Weiß jemand um die rechtlichen Bestimmungen für das Betreiben einer "Stressabbau-Anlage"?

gefragt von gamaschegamasche am 01.11.2008 um 11:43 Uhr

Ich meine konkret die gesetzlichen Voraussetzungen für das Betreiben einer Anlage, wo die Obergestressten durch demolieren von Autos mittels Vorschlaghammer usw. ihren Frust abbauen können. Gibt's ja schon in D. Hat jemand persönliche Erfahrungen gemacht, weiß jemand um behördliche Entscheidungen? Egal in welchen Bundesländern. Freue mich auf Eure Antworten.

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anonym
beantwortet von newcomer am 1. November 2008 13:43
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das größte problem ist Lärm, dann die entsrgung der demolierten Autos und umweltschutz

Kommentar von 4c7325ec5be0da9543e777e099387b13smallgamasche am 5. November 2008 12:12

Ja, danke. Das weiß ich, suche nach gesel. Bestimmungen und Voraussetzungen.



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