gamasche am 01.11.2008 um 11:43 Uhr
Ich meine konkret die gesetzlichen Voraussetzungen für das Betreiben einer Anlage, wo die Obergestressten durch demolieren von Autos mittels Vorschlaghammer usw. ihren Frust abbauen können. Gibt's ja schon in D. Hat jemand persönliche Erfahrungen gemacht, weiß jemand um behördliche Entscheidungen? Egal in welchen Bundesländern. Freue mich auf Eure Antworten.
das größte problem ist Lärm, dann die entsrgung der demolierten Autos und umweltschutz
Ja, danke. Das weiß ich, suche nach gesel. Bestimmungen und Voraussetzungen.