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Weiß jemand über d.Rechtslage Aufklärungsplichten bei Kassenpatienten über Privatleistungen beschei

gefragt von 4zig02 am 16.05.2008 um 8:24 Uhr

Meine Mutter (Kasse+Zusatzversichert)ging auf anraten( keine Überweisung!)Ihrer Hausärztin zu div. Untersuchungen in die Diagnostic Clinic Wiesbaden. Jetzt bekommt sie nur Privatrechnungen, d.h. wenn kein Kassenanteil extra aufgelistet ist zahlt die AOK nichts und dementsprechend auch die Zusatzversicherung nichts!Hätte meine Mutter jeden Arzt einzeln fragen müßen ob er eine Abrechung mit Gesetzlich macht oder hätte die Hausärztin sie aufklären müssen?Meine Mutter ist echt verzweifelt weil sie als Rentnerin diese Rechunguen nicht zahlen kann. Für einen Tip wäre ich dankbar.


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Reply


vincent
beantwortet von vincent am 16. Mai 2008 09:19
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Die DKD in Wiesbaden bietet neben medizinisch notwendiger Heilbehandlung auch ein umfangreiches Vorsorgeprogramm an. Das sind Besonderheiten, die Auswirkungen auf die Leistungspflicht der GKV als auch der PKV haben. In dem geschilderten Fall schlage ich folgendes vor: Besorge dir sämtliche ärztlichen Berichte aus der Klink (diese werden dir ausgehändigt) gehe mit diesen Unterlagen zur Kasse und bitte um Prüfung. Tipp: Beim nächsten Mal, Überweisung vom HA und Leistungszusage der GKV bzw. PKV einholen. Sollte es in deinem FAll nach Vorlage der Berichte Probleme geben, informier mich doch bitte über die "Freunde-Liste". Ich wünsche Dir, dass alles reibungslos verläuft.

Kommentar von 4zig02 am 16. Mai 2008 10:32

Danke danke , ich hoffe es auch...Liebe Grüße ute


anonym
beantwortet von Brianna am 16. Mai 2008 08:29
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Geh mit den ganzen Rechnungen als allererstes zur Krankenkasse und schildere den Fall dort. Leider ist es heutzutage so, dass die ältere Generation selbst beim Arzt munter über den Tisch gezogen wird. Vielleicht macht die Kasse da mal eine Einzelfallentscheidung oder aber sie helfen euch, die Klinik zu anderen Rechnungen zu überreden.

Die Hausärztin würde ich aber auch mal zu einem "freundlichen" Gespräch einladen.

Kommentar von 4zig02 am 16. Mai 2008 10:30

Danke für die Info, nur ohne gesetzl. Satz auf der Rechnung ist die AOK gar nicht zuständig...blöd gell. Grüße ute


andreas48
beantwortet von andreas48 am 16. Mai 2008 08:33
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der Arzt hat eine Aufklärungspflicht hinsichtlich der Tatsache dass er den Patienten darauf aufmerksam machen MUSS, dass seine Leistungen nicht von der gesetzlichen Krankenkase übernommen werden und der Patient sich danach entscheiden kann, ob er die Konsultation möchte oder nicht..

Kommentar von 4zig02 am 16. Mai 2008 10:11

Danke Andreas das dachten wir auch , aber im Sekreteriat der Klinik wurde ihr gesagt dass sie keine einzelne Aufklärungspflicht haben.Grüße ute


Ysobel
beantwortet von Ysobel am 16. Mai 2008 09:04
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Normalerweise wird vor der Behandlung in der DKD eine Kostenübernahme an die Kasse geschickt. Und das hätte die Hausärztin eigentlich wissen müssen. Aber ich denke auch, das die Ärzte dort ihr das hätten sagen sollen. Es ist eigentlich immer verdächtig, wenn man keine Überweisung oder Einweisung bekommt. Sprich wirklich nochmal mit der Kasse und der DKD. Vielleicht hast du Glück.

Kommentar von 4zig02 am 16. Mai 2008 10:29

Danke dir , natürlich hätte sie darauf warten müssen...aber wie alte Leutchen so sind ;-) Grüße ute


Miss gf 2008, miss world 2010, miss universum 2012
beantwortet von Miss gf 2008, miss world 2010, miss universum 2012 am 16. Mai 2008 08:33
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http://www.berlin.de/lb/patienten/fragen/rechte/ ich würde hier anrufen und und nach rat fragen....die rechnungen von der dkd in wiesbaden müssen ja gigantisch sein...schliesslich haben die einen sehr guten ruf





Moon
beantwortet von Moon am 16. Mai 2008 09:11
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Jeder Arzt muß VOR der Behandlung seinen Patientien darüber informieren, daß er eine Untersuchung durchführen möchte, die für den Patienten kostenpflichtig ist und auch wie hoch diese Kosten sind. Erst wenn der Patient einwilligt, dann darf der Arzt diese Untersuchung durchführen! Wendet euch an die Klinik, dort gibt es doch sicher eine Beschwerdestelle - bzw. geht direkt zum Anwalt.

Kommentar von 4zig02 am 16. Mai 2008 10:27

Danke für die Info, das blöde ist dass meine Mutter einen Stapel Papier unterschrieben hat , natürlich in der Annahme dass die private Zusatzversicherung die Kosten übernimmt! Aber ohne gesetzl. Anteil auf der Rechnung ...keine Kodstenübernahme der Privaten Zusatz. Grüße ute


anonym
beantwortet von DrSeltsam am 16. Mai 2008 09:37
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Der Privatliquidation durch die Klinik musste deine Mutter zustimmen.

Sie wird daher rechtlich etwas unterzeichnet haben, das die Bezeichnung Behandlungsvertrag o.ä. hatte.

Im Zweifel hat sie einen solchen Vertrag unabhängig von Kostenerstattungen Dritter abgeschlossen, der grundsätzlich gültig sein wird.

Nur vor dem Hintergrund dieser Vereinbarung könnte man ausführen, was in welchem Umfang und Zeitrahmen zu veranlassen ist.

Zunächst sollte sie ggü. der Klinik die Aufschlüsselung der Rechnungen nach Kassenanteil, etc. verlangen.

Das stellt normalerweise kein Problem dar.

Normalerweise gibt es immer auch eine Schlichtungsstelle, das könnte der nächste Schritt sein.

Insgesamt gesehen benötigt deine Mutter jedoch konkrete Rechtsberatung anhand der vollständigen Unterlagen, die hier in so einem Forum gar nicht möglich ist.

Kommentar von 4zig02 am 16. Mai 2008 10:28

Danke für die Info, das blöde ist dass meine Mutter einen Stapel Papier unterschrieben hat , natürlich in der Annahme dass die private Zusatzversicherung die Kosten übernimmt! Aber ohne gesetzl. Anteil auf der Rechnung ...keine Kodstenübernahme der Privaten Zusatz. Grüße ute


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