BlackSun1 am 29.06.2009 um 11:11 Uhr
Der Fall:Teilrente/Hartz4 Alter 54,3-6 Std Arbeitszeit,eingeschränkt in den Tätigkeiten noch möglich Antrag auf Vollrente wurde abgelehnt Arbeitsamt verlangte Rehaantrag, der kam nun mit dieser Brgründung zurück:
Eine Wiederherstellung der Gesundheit fürs Arbeitsleben ist mit einer Reha NICHT wieder herstellbar.
Dies ist doch wiedersprüchlich ,was kann man machen? DANKE L.G. BlackSun

das ist eine Frage für die finanzfrage - da sitzen die Experten!

Vermutlich bist Du in der jetzigen Situation fürs AA nicht vermittelbar. Also versuchen die über Reha Dich wieder vermittelbarer zu machen.
Nun hatte ja aber die DRV bereits festgestellt, das Du nur noch bis max 6 Std einsetzbar bist + anderen Einschränkungen.
Wenn Du Glück hast komst Du wg Nichtvermittelbarkeit durchs AA doch noch zu Deiner vollen EU-Rente.
Auf jeden Fall geh mit der Ablehnung sofort zum AA und frag die was Du jetzt machen sollst.
Viel Glück.
BlackSun1 am 29. Juni 2009 11:26 Hallo,ja danke für DEinen Rat.Denn das was von der Rentenkasse kommt ist doch wiedersprüchlich.Sie wollen keine Vollrente,verweigern aber auch eine Wiederherstellung mit der Rehablehnung ,die das AA verlangt.
Ok,Danke dann werde ich sie da auch mal stellen,wußte gar nicht das es das gibt.