Ich bin von den "Grünen" zu einer Abgeordnetenreise nach Berlin eingeladen worden (für 4 Tage). Muß ich dafür Urlaub beim Jobcenter anmelden oder gilt das Bildungsreise?

Erreichbarkeit - Urlaub: Ab dem 1. August besteht für Arbeitslosengeld II-Empfänger die grundsätzliche Pflicht, an Werktagen unter ihrer angegeben Adresse erreichbar zu sein. Einem (auswärtigen) Urlaub im In- oder Ausland kann für insgesamt drei Wochen im Jahr zugestimmt werden. Der Urlaubswunsch muss etwa eine Woche vor der geplanten Reise eingereicht werden. Eine Zustimmung hängt davon ab, ob für den geplanten Zeitraum konkrete Eingliederungsaktivitäten oder Vermittlungsvorschläge vorliegen. Nach Beendigung des Urlaubs besteht in der Regel eine unverzügliche Meldepflicht beim zuständigen Träger der Grundsicherung. Wer sich ohne Zustimmung von seinem Wohnort entfernt, muss damit rechnen, dass die Leistungen gestrichen und auch zurückgefordert werden. Das Gleiche gilt, wenn keine oder eine verspätete Rückmeldung erfolgt oder die maximale Urlaubsdauer von drei Wochen überschritten wird. Alle aktuellen Änderungen zum Arbeitslosengeld II können auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit nachgelesen werden. Gleichzeitig bringt die Bundesagentur das neue Merkblatt zum Arbeitslosengeld II/Grundsicherung für Arbeitsuchende heraus, dass ebenfalls auf den Internetseiten der Bundesagentur als PDF bereit steht und zusätzlich kostenlos bestellt werden kann.
hartz4-empfänger haben 3 wochen urlaub, einschließlich der samstage.
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e199390c76a1b.php
Niklaus am 7. Februar 2008 19:51 Ich dachte die haben immer Urlaub.
oder so :o))
aber erholen müssen die sich ja doch , von was auch immer....
von Gf.
@alex: das glaube ich fast auch, wenn ich so die regelmäßigen vormittagsschreiber bedenke....:o))
Hallo Ihr! Es macht keinen Spaß, seit 14 Monaten diese Art von Zwangsurlaub zu haben. Ich hab mir deshalb n Ehrenamt zugelegt, aber es brachte mir nicht (wie erhofft) die Chance irgendwo reinzuschnuppern, wo vielleicht ne Jobchance im ERSTEN Arbeitsmarkt vorhanden ist.
ghostwriter am 7. Februar 2008 20:57 Ausserdem gibts noch vormittägliche Schreiber bei GF, die nichts mit Hartz4 zu tun haben sondern die 4 künftige in-die-Rentenkasse-Einzahler großziehen.Also bitte nicht immer alle über einen Kamm scheren!
Gut gebrüllt, ghostwriter. DH!
@ghostwriter: das habe ich auch getan, zwar keine 4, aber meine rente ist gesichert und steuern fließen überreichlich von mir und der ganzen familie.
so viel können wir nie zurückbekommen.
@kaldex: nimm es bitte um himmels willen nicht für dich persönlich, bitte!
ich weiß, dass du dich bemühst und das achte ich auch.
ich schrieb dir ja schon mal, dass ich dir die dauemen drücke, du schaffst das, weil du dich wirklich bemühst.
@ Xy: danke, is angekommen. Aber ich sag dir auch ganz ehrlich, daß ich mich nicht auf ALLES bemühe. Extreme Ausbeutung will ich schon umgehn, obwohl es im Gesetz heißt, wir müßten jede zumutbare Tätigkeit annehmen. Nur: was ist zumutbar? Halte ich für dehnbar ...
@kaldex: ist mir klar, zum sklaven würd ich mich auch nicht machen lassen.
aber schon, dass du dich ehrenamtlich betätigst finde ich gut, so versauerst du nicht und tust wenigstens was.
Streng formaljuristisch müßtest Du natürlich n Antrag bei deinem Betreuer stellen. Aber ich halte das für SEHR unwahrscheinlich, daß Du ausgerechnet in den 4 Tagen deiner Abwesenheit ein soooo dringendes Schreiben deiner Behörde oder eines potentiellen Arbeitsgebers bekommst. Ist mir in 14 Monaten noch net passiert ...
Mir auch nicht. Ich glaube auch nicht, dass das passiert. Aber ich wollte mich doch schlau machen.
Ich finde deinen Rat ja nicht gerade hilfreich. Warum ein Risiko eingehen, wenn es einen legalen Weg gibt? Wenns rauskommt hat es bittere Folgen, 30 % Sanktion ist es ja immer. Wozu das?
1) Um Rat hat Nicky1972 gefragt. Wie Du siehst, hat er ne andre Meinung dazu. 2) Es geht eersma mit 10 % Sanktionen los und steigert sich später erst. 3) Ich hatte doch geschrieben "streng formaljuristisch ..." Wenn Du total sicher gehn willst, dann reichste für jeden AABEE-Gang Urlaub ein. Aber das entspricht nicht meiner Lebenserfahrung, daß es das braucht ...
Mach es, dann bist du aus dem Schneider, wenn in dieser Zeit eine Nachfrage kommen sollte.
Ja wahrscheinlich ist das am besten.
ghostwriter am 7. Februar 2008 20:58 Mach das auf jeden Fall.Eine Verwandte bezieht Hartz4 u. muss sich selbst dann beim Amt abmelden, wenn sie nur für 2-3 Tage zu ihrer Mutter, die weiter entfernt wohnt, fährt.Sicher ist sicher.Dann kann dir später auch keiner was.
meines wissens ja, denn man muss ja auch für das arbeitsamt verfügbar sein. also hat man auch einen anspruch auf urlaub. bei ALG I sind es meines wissens 18 Tage. Bei Hartz IV weiss ich es nicht genau. Aber das kann auch das Arbeitsamt ganz einfach beantworten. Einfach nachfragen. Ich hoffe es hat etwas geholfen. Mfg. Ilse Irmscher
Soweit ich weiß ist Dein Vermittler für die Genemigung zuständig.
Wenn Du einen besonderen Bezug zu Abgeordneten hast, geniesst Du bestimmt besondere Rechte.
Genauso ist es.DH