Meine Stieftochter macht eine Schulischeausbildung als Kauffrau für Bürokommunikation. Sie bekommt BAB und von uns das Kindergeld. Jetzt haben sie im nächsten Monat eine Prüfung wo sie eine Gebühr bezahlen muss. Weiss jemand ob man für dafür einen Zuschuss beantragen kann?? Wenn ja?, Wo? und Wie? Weil für die Abschlussprüfung fallen nämlich auch wieder Gebühren an! Ich muss dazu sagen sie wohnt nicht mehr bei uns, sie lebt in einem anderen Bundesland (Sachsen-Anhalt) bei ihrem Freund. Danke schon mal im voraus : )
Hallo .... nein Zuschuß gibt es keinen - bew. ich wüßte es nicht - denn soviel kann sich bei den Gebührenordnungen nicht geändert haben - eventuell kann die Firma einen Zuschuß geben ...´ kann ... dazu verpflichtet ist die Firma nicht - denn dazu ist ja die Ausbildungsbeihilfe vom Arbeitgeber ... da muss man halt darauf hin sparen zunächst 1 1/2 Jahre für die Zwischenprüfung und die Abschlußprüfung - denn die Kosten sind schon am anfang der Ausbildung bekannt .. schade .. die Kosten sind so ungefähr bei 150 Euro mit allem drum und dran Es gruesst Heidrun - Foriheidi89

Meine Prüfgebühren hat der Chef bezahlt, ich dachte immer, dass das automatisch so ist..

''Meine Stieftochter macht eine Schulischeausbildung als Kauffrau für Bürokommunikation. Sie bekommt BAB ...''
Wieso bekommt sie bei einer schulischen Ausbildung BAB?
bitmap am 18. Februar 2009 09:14 @kojak Deine Anfrage hättest du dir sparen können, wenn du auf Rückfragen nicht reagierst.
Hallo bitmap! ich antworte immer gerne nur die Zeit war nicht da!! Weil wir trotz das wir Arbeiten gehen noch Harz IV beziehen. Sorry das ich jetzt erst antworte!
Wo? (Land, Ort, Schule ...)
Wie Du aus der Frage erlesen kannst ist das Land Sachsen-Anhalt, Ort: Quedlinburg(Harz), Schule: Kaufmännische Berufsschule. Spielt das eine Rolle?

da sie ja bereits finanziell unterstützt wird, gibt es keine weiteren Zuschüsse, zumal das Begleichen von Prüfungsgebühren nichts überraschendes ist..
''denn dazu ist ja die Ausbildungsbeihilfe vom Arbeitgeber''
BAB ist nichts von einem Arbeitgeber, sondern von der Arbeitsagentur.