
Wenn ein Treppenlift "medizinisch bedingt" ist, hättest du sicher gute Argumente zumindest für eine Teil-Erstattung der Kosten durch die Krankenkasse. Ich würde mir das vom Arzt bestätigen lassen und damit zur Krankenkasse gehen.

Was hindert dich daran diese Frage deiner Krankenkasse zu stellen? Hier weiss das bestimmt niemand genau. Gruss Solf
"Grundsätzlich ist die Anschaffung von einem Treppenlift die Privatangelegenheit des Bedürftigen. Dennoch ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, einen Zuschuss von öffentlicher Seite zu bekommen."
Genaueres findest Du unter http://www.treppenlifte.com/treppenlift-kostenuebernahme.html (guck mal auf der Unterseite "Erstattung").
Danke. Die gepostete Seite ist wirklich informativ. Ich ruf auch mal die KK meiner Oma an.
Die Ersattung der Kosten sind von KK zu KK unterschiedlich. Den ganzen Lift wird wahrscheinlich keine KK zahlen. Am besten einfach nachfragen.
Dazu gibts es noch ein paar Informationen unter http://www.treppenlift-magazin.de/

Schau mal hier: http://www.nullbarriere.de/pflegekasse-zuschuss.htm
. Hier kann man eine Berechnung machen, inwieweit ein Treppenlift (beispielsweise bei Rollstuhlfahrern) bezuschusst werden.
Hier steht alles Wichtige zum Zuschuss der Krankenkassen: http://www.treppenlifte.net/treppenlift/finanzierung/zuschuss-der-pflegeversiche...
Informationen zur Kostenerstattung zu Preisen gibt es auch auf http://www.treppenlifte-treppenlift.de/treppenlift-treppenlifte/preise-und-koste.... Ist ein unabhängiges Portal...

Hallo,
Wenn eine Pflegestufe besteht gibt die Krankenkasse einen einmaligen Zuschuss von 2557€. Bei Kriegsopferversehrten Wird er unter Umständen voll gefördert.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung dieser Förderung.
Wir bieten auch gebrauchte Treppenlifte und Finanzierung an.
Infos unter www.LipsTreppenlifte.de oder unter 03677/791611
Mfg Lips Treppenlifte
Bild/er:
Wichtig ist, dass eine Pflegestufe beantragt sein muss (sie muss noch nicht genehmigt sein), damit man die Bezuschussung einer sogenannten wohnumfeldverbessernden Maßnahme beantragen kann. Ein Treppenlift ist nämlich kein Hilfsmittel, sondern zählt zu eben diesen Maßnahmen. Wenn man beide Dinge parallel beantragt, ist eine enorme Ersparnis an Wartezeit möglich. Wichtig ist, dass noch kein Auftrag unterschrieben wurde. Weitergehende nützliche Informationen unter: http://www.gebraucht-treppenlifte.de/treppenlift_kosten.htm
Genau!Wie alles bei der Krankenkasse. Am besten Du informierst Dich einmal etwas gründlicher: http://www.leverkusener-kreis.de/treppenlift.html