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weiß jemand, auf welcher seite im www man eine kostenlose rechtsauskunft bzgl. rente + alg2 bekommt?

gefragt von swchen am 29.08.2009 um 15:41 Uhr

danke, es wäre sehr nett...


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emjay
beantwortet von emjay am 29. August 2009 15:42
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nirgends

Kommentar von Bd467e73315484893ff86d1fc1969b53smallrechtsberater am 29. August 2009 16:18

Nirgends ist nicht ganz korrekt wenn man die Frage so interpretiert. Wo und vor allem wie kann man rechtsverbindliche Rechtsberatung erhalten ohne dass dabei für den Rechtsratsuchenden Kosten entstehen?
Zum Beispiel durch die Hilfe der hier engagierten Rechtsanwälte des gemeinnützigen Vereins "Deutsche Sozialhilfe e.V. http://www.deutsche-sozialhilfe.de/rechtsberatung_kostenfrei.php


schnuggitucki
beantwortet von schnuggitucki am 29. August 2009 15:43
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einfach mal die frage im google eingeben .Viel, wurde sowas schon mal gefragt und man bekommt antwort

Kommentar von swchen am 29. August 2009 15:46

sorry, was denkst du, was ich den ganzen tag getan habe, ehe ich hier gefragt habe?


toedti2000
beantwortet von toedti2000 am 29. August 2009 15:44
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du kannst es mal bei www.123recht.net . dort schreiben auch viele rechtsanwälte mit.

Kommentar von swchen am 29. August 2009 15:46

dankeschön!

Kommentar von E7dce13339e161ee50a3badb7e1756ecsmallemjay am 29. August 2009 18:43

Das kannst du vergessen. Die Rechtsanwälte dort verdienen Geld damit. Der Gratisteil ist das Forum, wo man keine verbindlichen Rechtsauskünfte erhält.


Blondi
beantwortet von Blondi am 29. August 2009 15:47
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Warum gehst Du wegen Deiner Rentenfrage nicht zu Deiner gesetzlichen Krankenversicherung (AOK o.Barmer usw.). Die haben Mitarbeiter, welche Dir bezüglich der Rente helfen können.habe auch in den letzten Monaten mit sowas zu tun gehabt.Die Füllen Dir alles aus oder können Sachen berechnen, wie lange Du z.B. arbeiten musst, bist Du überhaupt Rente bekommst oder die stellen bei Arbeitslosigkeit die Zeiten fest, welche Du nicht gearbeitet hast. Das selbe gibt es auf dem Arbeitsamt. Wenn man nicht 100%ig Ahnung hat, würde ich im Internet, bei solch komplizierten Fragen, nicht selber nach einer Antwort suchen. Die Leute auf den Ämtern sind (sollten) kompetenter sein und werden Dir weiterhelfen.

Kommentar von swchen am 29. August 2009 16:01

die rente ist bewilligt, wird erstmals ende des monats gezahlt. das alg2 am anfang des monats, abzgl. rente, aber das geld wird ja am monatsanfang benötigt... da lehnt rentenstelle und arge ab...

Kommentar von B37d615ebc01fb5e3e0746194b273855smallBlondi am 29. August 2009 16:07

HM, da kann ich auch nicht weiterhelfen.Ich denke , Du solltest nochmal bei der Arge vorsprechen und sie fragen, ob es vielleicht ein Überbrückungsgeld gibt, was Du vielleicht dann zurück zahlen müsstest. Ist natürlich blöd, mit dem einen Geld am Monatsanfang und dem anderen am Monatsende,aber das ist eben so. Im Prinzip geht Dir ja kein Anspruch verloren, nur im 1. Monat fehlt Dir natürl. dieser Differenzbetrag von der Rente am Anfang, weil Du bis dahin immer so gewirtschaftet hast. Frag nochmal nach, vielleicht gibt es einen Vorschuß.


rechtsberater
beantwortet von rechtsberater am 29. August 2009 15:48
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hallo eine ersten kostenlosen rechtsrat bekommt man wenn man seine Frage unter http://www.rechtsberater.de einstellt. Solange das im Beta Stadium läuft, ist das noch kostenlos.

Kommentar von swchen am 29. August 2009 16:01

vielen dank


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