Weiß jemand wie die rechtslage beim umzug in ein anderes Bundesland ist, wenn man das ALGII bezieht?Ich habe mir von der Drogenbertaung ein Schreiben anfertigen lassen, dass begründet das es förderlich sei den Ort zu wechseln.Das schreiben ist allerdings noch nicht fertig.Könne Komplikationen auftreten?Lg Flow
Kläre das doch mit Deiner zuständigen ALG-Sachbearbeiterin ab, die sollte Dir Auskunft geben. Vor allem deswegen, weil Du dann in ihrer regionalen Statistik nicht mehr auftritts. Die haben ja auch eine Leistungsberatung, die sollten Dir dann auch entsprechend helfen und einen Wechsel (vor allem ohne Geldfluß-Verzögerungen) gut in die Wege leiten.
Dir für Deinen Weg alles Gute!

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Wünsche Dir, dass alles gut verläuft! Danke für Dein Kompliment!