knutschbaer09 am 06.11.2009 um 9:00 Uhr
Dieses Jahr bekommen wir das Weihnachtsgeld erst zum 31.12. ausgezahlt. Ist das so überhaupt rechtens? Ich meine das Weihnachtsgeld heisst ja nicht ohne Grund Weihnachtsgeld. Natürlich bin ich froh überhaupt etwas zu bekommen, aber gibt es dazu nicht irgendwelche Urteile wann das Weihnachtsgeld gezahlt werden soll?
Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf die Zahlung von Weihnachtsgeld. In vielen Firmen gibt es gar kein Weihnachtsgeld. Die Zahlung von Weihnachtsgeld ist üblicherweise per Tarifvertrag, manchmal auch per Betriebsvereinbarung, geregelt, oder der Arbeitgeber gewährt Weihnachtsgeld als freiwillige Leistung. Gewährt Ihr Arbeitgeber das Weihnachtsgeld auf freiwilliger Basis, dann sollten Sie froh sein dass Sie welches bekommen, hinsichtlich des Auszahlungstermins haben Sie keine rechtliche Handhabe. Gilt für Ihre Firma eine Regelung per Tarifvertrag, oder Betriebsvereinbarung, dann muss der Arbeitgeber sich der Regelung gemäß verhalten. Wenn der Tarifvertrag eine Auszahlung im November vorsieht muss der Arbeitgeber im November zahlen. Abweichende Regelungen könnten nur von den Tarifparteien getroffen werden, oder im Falle einer Öffnungsklausel von den dort genannten Parteien getroffen werden. Für eine Betriebsvereinbarung gilt gleiches, hier könnte eine abweichende Regelung nur vom Betriebsrat und dem Arbeitgeber, gemeinsam ausgehandelt werden. Peter Kleinsorge

Selbst wenn Dein Arbeitgeber Dir diesen freiwilligen Bonus an Pflaumenpfingsten auszahlt, kann er es noch Weihnachtsgeld nennen. Freu Dich und nörgel nicht noch rum.
schildi am 6. November 2009 09:02 DH

Es gibt sogar ein Gesetz bzw. den Tarifvertrag, daß du ÜBERHAUPT KEINEN Anspruch auf Weihnachtsgeld hast, cool, wa?
VirtualSelf am 6. November 2009 09:04 Das ist zunächst keine Frage des Gesetzes, sondern des Arbeitsvertrages, wa.
Wenn dort Weihnnachtsgeld obligatorisch festgeschrieben, dann besteht Anspruch, wa.
DonRamon am 6. November 2009 12:51 Ja, aber es gibt keinen GESETZLICHEN Anspruch auf das WG!
bitmap am 6. November 2009 09:07 Weihnachtsgeld ist gar nicht gesetzlich geregelt. Also kann es auch kein Gesetz geben, dass man (k)einen Anspruch auf Weihnachtsgeld hat.
DonRamon am 6. November 2009 12:52 sag ich doch!
VirtualSelf am 6. November 2009 18:44 Nicht wirklich.
Du hast geschrieben, dass es ein Gesetz gibt, nach dem man keinen Anspruch hat. Das ist ein fundamentaler Unterschied zu bitmaps Ausführungen.

nein manche zahlen am ersten macnhe am 31. machne am 24 hängt vom arbeiotsgeber ab aber wie gesagt sei froh das diu etwas bekommst
kikkerl am 6. November 2009 09:07 tja... vielleicht ist der arbeitgeber orthodox, lach

viele bekommen nichts, sei also froh wenn du was bekommst

Sie sollten froh sein, dass Sie so etwas in diesen schweren Zeiten überhaupt noch erhalten!

Das ist eine Frage der (arbeits- oder tarifvertraglichen) Vereinbarungen dazu. Was bei dir diesbezüglich vereinbart ist, wissen wir nicht.

Ich hab in meinem ganzen reifen Leben noch nie Weihnachtsgeld bezogen. Von da her bin ich über die Frage dezent verwundert..........

sei froh, dass Du überhaupt Weihnachtsgeld bekommst! ;-) Musst Dich erkundigen, was vertraglich geregelt ist.

normal sollte man das ende november kriegen, aber naja jeder arbeitsgeber denkt auf seine art. vielleicht sprecht ihr mal alle mit ihm, und fragt ihn ob er weihnachten im Januar feiert? frage wäre nicht gerade unberechtigt, da Orthodoxen erst am 6.01 nach dem alten gregorianischen Kalender feiern ggg